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Novellierung Master AFS (WS 2024/25): Änderungen und Übergangsregelungen

Der Masterstudiengang Accounting, Finance & Sustainability wird zum Wintersemester 2024/25 noveliert. Die Änderungen gelten ab dem WS 2024/25 für alle Studierenden des Studiengangs. Einige der umgesetzten Änderungen beinhalten eine Übergangsregelung für alle Studierenden, die bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle immatrikuliert waren. Im folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet. 

Thesis kann bei nicht AFS-Professur geschreiben werden

Studierende dürfen ab dem WS 24/25 ihre Masterthesis bei einer anderen Professur als den AFS-Professuren schreiben. Es wird aber weiterhin ein Betreuungsplatz bei einer der AFS-Professuren garantiert, wenn keine Betreuung durch eine der andren Professuren gewünscht ist.

Unbenotete Leistungen anderer Fachbereiche (Sitzscheine) können nicht mehr belegt werden

Studierende, die vor dem WS 24/25 im Masterstudiengang AFS eingeschrieben waren und bereits Sitzscheine haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 24/25 erworbene Sitzscheine können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.

Beschränkung der unbenoteten CP im Minor entfällt

Ab dem WS 2024/25 dürfen unbenotete Module im Minor im Umfang von mehr als 12 CP belegt werden. Es können aber nur die unbenoteten Module des Fachbereichs belegt werden. Die unbenoteten Module Studienprojekt 1 (AFS) und Studienprojekt 2 (AFS) können weiterhin im Major belegt werden.

Beispiel für die Belegung des Minors unter Beachtung der geänderten Regelungen

Im Rahmen des Minors müssen mindestens 18 CP aus Modulen des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-AFS:MSc…, 02-BWL:MSc…, 02-VWL:MSc… und 02-Q:MSc-Proj erbracht werden. Die verbleibenden 12 CP können durch benotete Module nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Masterstudiengängen oder durch andere Querschnittsmodule des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-Q:MSc… erbracht werden.

Sie könnten im Minor somit die folgenden Module belegen:

  • BWL-Modul (z. B. Digital Business)
  • VWL-Modul (z. B. Financial Markets and International Macroeconomics)
  • Wirtschaftswissenschaftliches Projekt 1 (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
  • Praktikum AFS (Querschnittsmodul, 12 CP, unbenotet)

Hinweis zur Auswahl der Module:

Im gesamten Masterstudiengang müssen Module im Umfang von mindestens 18 CP aus dem Bereich Finance belegt werden. Hierzu zählen alle Module mit den Modulcodes 02-BWL:MSc-F… sowie Seminare (Modulcode 02-AFS:MSc-Seminar…) und Studienprojekte (Modulcode 02-AFS:MSc-Proj…), welche an der Professur für Banking und Finance oder der Professur für Finanzdienstleistungen belegt wurden.

Die Masterthesis zählt nicht zu den 18-CP Finance- bzw. Accounting-Modulen.