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Novellierung Bachelor Wirtschaftswissenschaften (WS 2024/25): Änderungen und Übergangsregelungen

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften wird zum Wintersemester 2024/25 noveliert. Die Änderungen gelten ab dem WS 2024/25 für alle Studierenden, mit Studienbeginn im WS 2018/19 oder später. Einige der umgesetzten Änderungen beinhalten eine Übergangsregelung für alle Studierenden, die bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle immatrikuliert waren. Im Folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet. 

Mikroökonomie II wird in der Orientierungsphase durch Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen ersetzt

Für Studierende, die vor dem WS 24/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und Mikroökonomie II bereits bestanden haben, bleibt die Zusammensetzung der Orientierungsphase unverändert. Das Modul Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen muss nicht für den Abschluss der Orientierungsphase belegt werden. Stattdessen kann das Modul weiterhin im Rahmen der Schwerpunktphase als Wahlpflichtmodul belegt werden.

Für Studierende, die vor dem WS 24/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und Mikroökonomie II noch nicht bestanden haben, entfällt die Pflicht Mikroökonomie II abzuschließen. Sie belegen stattdessen das Modul Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen und haben hierfür drei Prüfungsversuche. Bereits unternommen Prüfungsversuche im Modul Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen reduzieren die Anzahl der Prüfungsversuche entsprechend.

Für Studierende, die aktuell (SoSe 2024) im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind und Mikroökonomie II noch nicht bestanden haben, sind nicht verpflichtet das Modul im SoSe 2024 zu schreiben. Diese Studierenden können auch warten und Mikroökonomie II ab dem WS 2024/25 durch Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen ersetzen.

Für Studierende, die aktuell (SoSe 2024) im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind und Mikroökonomie II im SoSe 2024 endgültig nicht bestehen, haben den Studiengang endgültig nicht bestanden.

Accounting, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und Formale Grundlagen der Statistik: Aufteilung in 2 Veranstaltungen

In den genannten Veranstaltungen wird es künftig je zwei Veranstaltungen mit getrennten Klausuren geben. Es müssen immer beide Prüfungen bestanden werden, um das Modul abzuschließen. Die Prüfungen können in verschiedenen Semstern geschrieben werden.

Accounting: Buchführung (3 CP) + Kostenrechnung (3 CP)

Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler: Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP) + Vertiefende Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP)

Formale Grundlagen der Statistik: Grundlagen der deskriptiven Statistik (3 CP) + Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung (3 CP)

 

Quantitative Methoden I

(B.Sc. BWL)

Quantitative Methoden II

(B.Sc. BWL)

Methodenmodul, 3 CP

(B.Sc. BWL)

Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (B.Sc. Wiwi) Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Angebot im SoSe und WS)   Vertiefende Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Angebot nur im WS)

Formale Grundlagen der Statistik

(B.Sc. Wiwi)

Grundlagen der deskriptiven Statistik (Angebot im WS und SoSe) Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung (Angebot nur im SoSe)  

Methodenmodul, 3 CP

(B.Sc. Wiwi)

  Grundlagen der bivariaten Statistik und der statistischen Inferenz (Angebot nur im SoSe)  
Änderung beim Praktikum: Anzahl der Praktika von 1x6 CP auf 2x6 CP bzw. 1x12 CP erhöht und Anrechenbarkeit gleichwertiger beruflicher Tätigkeiten

Ab dem WS 2024/25 ist es möglich zwei 6 CP Praktika zu belegen. Alternativ können Sie auch ein 12 CP Praktikum belegen. Es können insgesamt maximal 12 CP aus Praktikumsmodulen erbracht werden. Für ein 6 CP Praktikum muss das Praktikum mindestens 8 Wochen (Vollzeit, 35 Stunden pro Woche) bei einem 12 CP Praktikum mindestens 16 Wochen (Vollzeit, 35 Stunden pro Woche) lang sein. Das Praktikum muss in einem zum zukünftigen Berufsfeld passenden Unternehmen/Institution und Bereich absolviert werden.

Gleichwertige berufliche Tätigkeiten (z. B. Werkstudententätigkeit) können für das Praktikum anerkannt werden.

Der einzureichende Praktikumsbericht wird auf 1-2 Seiten verkürzt.

Eine Genehmigung des Praktikums vor Beginn des Praktikums ist nicht mehr nötig.

Änderung bei Projekt-Modulen: Anzahl auf zwei erhöht und Einbringbarkeit in den Wiwi-Minor

Sie können zukünftig zwei unbenotete Projektmodule belegen. Die Projektmodule können in den Wiwi- und Profil-Minor eingebracht werden.

Unbenote Leistungen anderer Fachbereiche (z. B. Sitzscheine des FB 01) können nicht mehr belegt werden

Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bereits unbenotete Leistungen anderer Fachbereiche (Sitzscheine) haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 24/25 erworbene Sitzscheine können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.

Veranstaltungen des ZfbK können nur noch im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen belegt werden

Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bereits Veranstaltungen des ZfbK belegt haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 2024/25 belegte Veranstaltungen des ZfbK können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.

Ausgenommen sind Englischkurse des ZfbK. Diese können weiterhin im Rahmen des Profil-Minors belegt werden. Reichen Sie die Scheine des ZfbK bitte per E-Mail beim Prüfungsamt ein. 

Vereinfachung der Regelungen für den Profil-Minor: keine Mindestmenge an BWL/VWL/Methoden-Modulen mehr

Im Profil-Minor können benotete Module anderer Fachbereiche und Querschnittsmodule des FB 02 im Umfang von bis zu 30 CP belegt werden. Natürlich dürfen auch weiterhin BWL-, VWL-, BWL/VWL- oder Methoden-Module im Rahmen des Profil-Minors belegt werden. Es gibt allerdings keine Mindestmenge mehr.

Änderung der Zuordnung von Datenanalyse mit R, Einführung in LaTex & R, Empirische Wirtschaftsforschung und Ökonometrie und Programmieren mit Matlab von BWL/VWL-Modulen zu Methodenmodulen

Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bis einschließlich Sommersemester 2024 einen Prüfungsversuch in einem der Module unternommen haben, können selbst entscheiden ob das jeweilige Modul als BWL/VWL-Modul oder Methodenmodul gezählt werden soll.

Änderung der Zuordnung von IT-Systeme von Methodenmodul zu BWL-Modul

Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bis einschließlich Sommersemester 2024 einen Prüfungsversuch im Modul IT-Systeme unternommen haben, können selbst entscheiden ob das Modul als BWL-Modul oder Methodenmodul gezählt werden soll.