Novellierung Master BWL und VWL (WS 2024/25): Änderungen und Übergangsregelungen
Die Masterstudiengänge BWL und VWL werden zum Wintersemester 2024/25 noveliert. Die Änderungen gelten ab dem WS 2024/25 für alle Studierenden, mit Studienbeginn im WS 2018/19 oder später. Einige der umgesetzten Änderungen beinhalten eine Übergangsregelung für alle Studierenden, die bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle immatrikuliert waren. Im folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet.
Unbenotete Leistungen anderer Fachbereiche (Sitzscheine) und Bachelormodule aus dem Ausland können nicht mehr belegt werden
Studierende, die vor dem WS 24/25 im Masterstudiengang BWL oder VWL eingeschrieben waren und bereits Sitzscheine oder Bachelormodule aus dem Ausland haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 24/25 erworbene Sitzscheine oder Bachelormodule aus dem Ausland können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.
Praktikum (6 CP)
Ab dem WS 2024/25 kann im Master BWL und VWL ein Praktikum im Umfang von 6 CP belegt werden. Das Praktikum kann nur im Minor belegt werden.
Prjektmodule: Anzahl auf zwei 6 CP Projektmodule erhöht
Ab dem WS 2024/25 können zwei Projektmodule im Umfang von je 6 CP belegt werden. projektmodule können nur im Minor belegt werden.
Beschränkung der unbenoteten CP auf 12 CP entfällt
Ab dem WS 2024/25 dürfen unbenotete Module im Umfang von mehr als 12 CP belegt werden. Es können aber nur die unbenoteten Module des Fachbereichs belegt werden.
Beispiel für die Belegung des Minors unter Beachtung der geänderten Regelungen
Im Rahmen des Minors müssen mindestens 18 CP aus Modulen des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-BWL:MSc…, 02-VWL:MSc… und 02-Q:MSc-Proj erbracht werden. Die verbleibenden 12 CP können durch benotete Module nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Masterstudiengängen oder durch andere Querschnittsmodule des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-Q:MSc… erbracht werden.
Sie könnten im Minor somit die folgenden Module belegen:
- BWL-Modul (z. B. Risikomanagement)
- Wirtschaftswissenschaftliches Projekt 1 (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Wirtschaftswissenschaftliches Projekt 2 (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Praktikum BWL/VWL (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Querschnittsmodul (z. B. Business Ethics)
Hinweis zur Auswahl der Module:
Im gesamten Masterstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ müssen mindestens 60 CP aus betriebswirtschaftlichen Master-Modulen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften mit dem Modulcode 02-BWL:MSc… oder 02-BWL/VWL:MSc… erbracht werden, um den Master of Science (M.Sc) in Betriebswirtschaftslehre zu erlangen. Im gesamten Masterstudiengang „Volkswirtschaftslehre“ müssen mindestens 60 CP aus volkswirtschaftlichen Master-Modulen des Fachbereichs mit dem Modulcode 02-VWL:MSc… oder 02-BWL/VWL:MSc… aus Modulen des FB 09, welche als Wahlpflichtmodule im Major Economics of Global Risk belegt werden können, erworben werden, um den Master of Science (M.Sc.)in Volkswirtschaftslehre zu erlangen.
Die Masterthesis zählt nicht zu den 60-CP BWL- bzw. VWL-Modulen.