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Herzlich Willkommen beim Prüfungsamt und der Studienkoordination des FB 02

Wir bündeln die Beratungsleistungen des Fachbereichs zur Studienplanung und in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Bei Fragen rund um das Thema Prüfungen und Studienplanung bieten wir Haupt- und Nebenfachstudierenden Beratung und Hilfestellung.

Hinweise zu Sonderregelungen: Nur noch gültig bis Ende WS 22/23!

 

Regelstudienzeit

Die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 festgesetzte Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester wird auch für die im Wintersemester 2021/22 eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden gewährt (siehe Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 16. Dezember 2021 sowie Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich vom 12. Februar 2021).

Was das für Empfängerinnen und Empfänger von BAFöG bedeutet, ist in den FAQ des Studentenwerks Gießen nachzulesen (unter "Geld & Studienfinanzierung"). (Quelle FAQ Stand 17.12.2021)

Beispiel: Sie waren im SoSe 2020, WS 20/21, SoSe 21 und WS 21/22 im Masterstudiengang BWL immatrikuliert (keine Urlaubssemester). Die normale Regelstudienzeit des Masterstudiengangs BWL beträgt 4 Fachsemester. Ihre individuelle Regelstudienzeit beträgt 8 Fachsemester.

 

Abschlussfrist für das Studium (Maximale Studiendauer)

Bachelorstudierende haben gemäß der Speziellen Ordnung 12 Fachsemester Zeit, um den Studiengang abzuschließen. Studierende der Masterstudiengange BWL oder VWL (120 CP) haben 8 Fachsemester Zeit und Studierende der 60-CP Masterstudiengange BWL oder VWL haben 4 Fachsemster Zeit.

Diese Abschlussfristen werden wie folgt verlängert: für alle Studierenden, die in einem der Semester vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2022/23 im entsprechenden Studiengang immatrikuliert waren, um ein Semester und für diejenigen die in mehr als in einem der vorgenannten Semester immatrikuliert waren um zwei Semster. (Quelle Corona-Satzung der JLU)

 

Freiversuchsregelung

In Abweichung von § 3 Abs. 1 S. 1 der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich gilt eine im Zeitraum Wintersemester 2020/2021 bis Wintersemester 2022/23 abgelegte und nicht bestandene oder aufgrund Versäumnisses nicht bestandene Prüfungsleis-tung einmalig als nicht unternommen, sofern nicht ein Täuschungsversuch der Grund für das Nichtbestehen der Prüfungsleistung war (Quelle Corona-Satzung der JLU) .

Hinweis: Die Freiversuche werden für Module des FB 02 nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse automatisch in FlexNow eingetragen. Die Eintragung nimmt allerdings etwas Zeit in Anspruch. Bitte sehen Sie in den ersten Wochen nach der Notenbekanngabe von Nachfragen zu diesem Punkt ab. 

 

Abmelden durch Nichterscheinen

Bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 besteht die Möglichkeit, dass sich Studierende bei Präsenzprüfungen im Verantwortungsbereich der JLU abmelden, um einen späteren Prüfungstermin zu nutzen. Dadurch entstehen keine weiteren Nachteile (Nichtantrittsregelung). (Quelle Corona-Satzung JLU)