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Promotion

Promotion am Institut für Angewandte Theaterwissenschaft

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme eines Promotionsverfahrens am Institut für Angewandte Theaterwissenschaft ist ein mit Diplom, Magister oder Master abgeschlossenes Hochschulstudium in Theaterwissenschaft. Zudem ist die wissenschaftliche Qualifikation durch eine überdurchschnittlich bewertete schriftliche Abschlussarbeit (z. B. Masterarbeit) nachzuweisen.

Themenfindung und Betreuung

Interessierte Kandidat:innen werden gebeten, ihr Forschungsvorhaben im Vorfeld mit einer:m Professor:in des Instituts – als potenzielle:r Betreuer:in (Doktormutter bzw. Doktorvater) – abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ein Exposé einzureichen, das folgende Punkte ausführt:

  1. Fragestellung

  2. Stand der Forschung

  3. Begründung des eigenen Forschungsinteresses

  4. Darstellung der angewandten Methoden

  5. Zeit- und Arbeitsplan

  6. Bibliografie

Formale Rahmenbedingungen

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist nach Rücksprache mit der betreuenden Person beim Promotionsausschuss der Sektion Geisteswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen zu stellen. In der Regel wird erwartet, dass Promovierende vor Abschluss des Promotionsverfahrens für mindestens zwei Semester an der Justus-Liebig-Universität Gießen als Promotionsstudierende eingeschrieben sind. Über Ausnahmen in besonders begründeten Fällen entscheidet der Promotionsausschuss.

Adresse:
Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Otto-Behagel-Str. 10, Haus C 1
35394 Giessen

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Laufende und abgeschlossene Promotionsprojekte am Institut

Zu Promotionsprojekten am Institut