Inhaltspezifische Aktionen

Während des Aufenthalts

Während des Auslandsaufenthalts:

  1. Einreichen des Certificate of Arrival beim AAA
  2. bei Änderungen bei der Kurswahl müssen diese im Learning Agreement vermerkt werden
  3. Beantragung einer Verlängerung, wenn erwünscht
  4. Einreichen des Certificate of Departure beim AAA

Certificate of Arrival /of Departure:

Reichen Sie zu Beginn des Auslandsaufenthalts ein Certificate of Arrival und am Ende ein Certificate of Departure ein. Es ist direkt an das Akademische Auslandsamt zu senden. Beachten Sie die Informationen auf den Seiten des AAA.

 

Digitales Learning Agreement - Table A2

Nutzen Sie das Table A2 nur, wenn Sie nach Semesterbeginn Ihre Kurswahl ändern möchten.

Fristen sind der 15.11. im WS und 15.05 im SoSe!

Achtung Unterschriften! Das Table A2 muss vom Studierenden, dann von den Koordinatoren im Ausland und erst anschließend von den zuständigen Personen in Gießen unterschrieben werden.

 

Verlängerung des Auslandsstudiums

Die Verlängerung des Auslandsstudiums ist nur nach vorheriger Absprache mit der Partneruniversität sowie der Heimatuniversität möglich und nur vom Winter- auf ein Sommersemester. Eine Verlängerung ist nicht in allen Austauschverträgen mit den Partneruniversitäten vorgesehen. Deshalb kontaktieren Sie bei Interesse die Koordinatoren im Ausland. Stimmen diese einer Verlängerung zu, muss die Partneruniversität den Gießener Mobilitätsbeauftragten ihr Einverständnis mitteilen. Ob ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt werden kann, wird im Akademischen Auslandsamt auf der Grundlage von Restmitteln und vertraglichen Vorgaben entschieden.

Wer sein Auslandssemester verlängern möchte, muss folgende Dokumente bis zum 31.01. einreichen:

  1. Formlose Beantragung der Verlängerung per Mail bis spätestens einen Monat vor Ablauf der ursprünglich geplanten Mobilitätsdauer
  2. Bestätigung des Heimatfachbereichs der JLU und der Gastuniversität - per Mail möglich
  3. Einreichung Digitales Learning Agreement before mobility für 2. Semester, vollständig unterschrieben und mit geändertem Zeitraum & 2. Certificate of Arrival
  4. Ausstellung eines Addendums zum Grant Agreement mit aktualisiertem Aufenthalts- und Förderzeitraum durch AAA an Studierende
  5. Addendum zum Grant Agreement muss von Studierenden unterschrieben an AAA zurückgesandt werden - Scan ist ausreichend

→ https://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/out/bewerbung/checkliste/index_html