Erasmus+ Vorgaben
Vor dem Auslandsaufenthalt:
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Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind vollständig und fristgerecht bei den Mobilitätsbeauftragten des jeweils zuständigen Instituts einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular ( Bewerbung um einen Austauschplatz an einem Institut des FB 05 finden Sie hier )
- Flexnow-Ausdrucke zum Nachweis von Studienleistungen (für Bewerbung bei ATW nicht erforderlich)
- Motivationsschreiben (ca. eine Seite) (für Bewerbung bei ATW nicht erforderlich)
- Nur bei einer Bewerbung in der Anglistik: Gutachten einer/s Dozent*in
- Bewerbung um einen Austauschplatz an einem Institut des FB 05
- Bewerbung um Mobilitätszuschuss
- Einreichen des Digitalen Learning Agreements (diLA)
- Unterzeichnen eines Grant Agreement des AAA
Während des Auslandsaufenthalts:
- Einreichen des Certificate of Arrival beim AAA
- bei Änderungen bei der Kurswahl müssen diese im Learning Agreement vermerkt werden
- Beantragung einer Verlängerung, wenn erwünscht
- Einreichen des Certificate of Departure beim AAA
Certificate of Arrival /of Departure:
Reichen Sie zu Beginn des Auslandsaufenthalts ein Certificate of Arrival und am Ende ein Certificate of Departure ein. Es ist direkt an das Akademische Auslandsamt zu senden. Beachten Sie die Informationen auf den Seiten des AAA .
Digitales Learning Agreement - Table A2
Nutzen Sie das Table A2 nur, wenn Sie nach Semesterbeginn Ihre Kurswahl ändern möchten.
Fristen sind der 15.11. im WS und 15.05 im SoSe!
Achtung Unterschriften! Das Table A2 muss vom Studierenden, dann von den Koordinatoren im Ausland und erst anschließend von den zuständigen Personen in Gießen unterschrieben werden.
Verlängerung des Auslandsstudiums
Die Verlängerung des Auslandsstudiums ist nur nach vorheriger Absprache mit der Partneruniversität sowie der Heimatuniversität möglich und nur vom Winter- auf ein Sommersemester. Eine Verlängerung ist nicht in allen Austauschverträgen mit den Partneruniversitäten vorgesehen. Deshalb kontaktieren Sie bei Interesse die Koordinatoren im Ausland. Stimmen diese einer Verlängerung zu, muss die Partneruniversität den Gießener Mobilitätsbeauftragten ihr Einverständnis mitteilen. Ob ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt werden kann, wird im Akademischen Auslandsamt auf der Grundlage von Restmitteln und vertraglichen Vorgaben entschieden.
Wer sein Auslandssemester verlängern möchte, muss folgende Dokumente bis zum 31.01. einreichen:
- Formlose Beantragung der Verlängerung per Mail bis spätestens einen Monat vor Ablauf der ursprünglich geplanten Mobilitätsdauer
- Bestätigung des Heimatfachbereichs der JLU und der Gastuniversität - per Mail möglich
- Einreichung Digitales Learning Agreement before mobility für 2. Semester, vollständig unterschrieben und mit geändertem Zeitraum & 2. Certificate of Arrival
- Ausstellung eines Addendums zum Grant Agreement mit aktualisiertem Aufenthalts- und Förderzeitraum durch AAA an Studierende
- Addendum zum Grant Agreement muss von Studierenden unterschrieben an AAA zurückgesandt werden - Scan ist ausreichend
→ https://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/out/bewerbung/checkliste/index_html
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Falls noch nicht geschehen: Abgabe des Certificate of Departure ans AAA
- Ausfüllen des Erfahrungsberichts des AAA
- Kopie des Transcript of Records oder des Table E ans AAA
- Anerkennung der Kurse aus dem Ausland in Gießen
- Kopie der Anerkennungsformulare oder Table F ans AAA
- Ggf. Ausfüllen des Feedbackbogens
Erfahrungsbericht
Beachten Sie die Vorgaben zum Erfahrungsbericht des Akademischen Auslandsamtes.
Digitales Learning Agreement "after mobility"
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des AAA (hier verlinkt)!
- Table C: Es wird sowohl Ihr Transcript of Records als auch Table C akzeptiert.
- Table D: Sowohl ein FlexNow-Auszug oder ein fachbereichsinternes Dokument , aus dem die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen hervorgeht, als auch Table D werden akzeptiert.
Das Transcript of Records muss so schnell wie möglich an das AAA.
Für die Anerkennungen gibt es keine Frist, Sie müssen sich mit der Anerkennung Ihrer Kurse also nicht hetzen! Lassen Sie sich Zeit und überlegen Sie genau, welche Kurse sinnvoll anzuerkennen sind.
Die ausgefüllten Anerkennungsformulare schicken Sie als Kopie oder als Scan (Email-Anhang) an das Akademische Auslandsamt. Die Originale reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein.
Zur Anerkennung beachten Sie unsere Hinweise.
Feedback
Wichtige Informationen, Veränderungen, Tipps, etc. sollen eine Hilfestellung für Ihre Nachfolger sein. Dazu können Sie unseren Feedback-Bogen ausfüllen. Teilen Sie uns mit, wie Ihr Aufenthalt an der Partneruniversität war und was wir im nächsten Jahr berücksichtigen sollten.