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Wie bewerbe ich mich um einen Platz?

Während Ihres Austauschsemesters müssen Sie an der Partneruniversität 30 „ECTS-Punkte“ sammeln, um finanziell gefördert zu werden.

ECTS steht für „European Community Credit Transfer System“. ECTS ist ein europäisches System zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Die Studienleistungen im Ausland werden mit "Credits" bewertet. Letztere drücken den relativen Arbeitsanteil aus, den eine Veranstaltung im Verhältnis zu dem gesamt zu erbringenden Arbeitsaufwand eines Studiengangs einnimmt. Das heißt, alle zur erfolgreichen Beendigung eines Studiengangs notwendigen Leistungen (Scheine, Prüfungen, Examensarbeiten, etc.) können mit Credits bewertet werden. Credits werden nur für eine erfolgreiche Leistung zugeteilt, sie drücken jedoch keine Note aus. Die Noten werden in einem gesonderten System von ECTS umgerechnet. Da Credits nur für erfolgreich erbrachte Leistungen zugerechnet werden können, müssen also z.B. auch in Vorlesungen (die sonst meist prüfungsfrei sind) Prüfungen abgelegt werden. Ein ECTS-Punkt entspricht etwa 30 Stunden Arbeit.

Die im Ausland erbrachten Leistungen können an der Heimatuniversität angerechnet werden. Ein Auslandssemester muss für Sie somit nicht unbedingt eine Verlängerung der Studienzeit bedeuten, da Sie die für den Heimatstudiengang erforderlichen Scheine gegebenenfalls auch im Ausland erwerben können.

Bevor Sie ins Ausland gehen, schließen Sie mit der ECTS-Partneruniversität ein "Learning Agreement" ab. Das ist eine Art Stundenplan, in dem die im Ausland zu absolvierenden Veranstaltungen eingetragen werden. Als Leistungsnachweise für das Hauptstudium müssen Veranstaltungen des 3. Studienjahres gewählt werden. Das Learning Agreement kann bei der Ankunft im Ausland noch einmal abgeändert werden. Danach ist der festgelegte Studienplan einzuhalten. Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters erhält man von der ausländischen Universität ein "Transcript of Records", in dem die Veranstaltungen zusammen mit den ihnen zugeordneten Credits und Noten aufgeführt sind. Mit Hilfe dieses Transcript of Records kann man sich dann an der Heimatuniversität die Studienleistungen, soweit sie in den Heimatstudiengang tatsächlich zu integrieren sind, anerkennen lassen.

An den Partneruniversitäten, die bereits ECTS eingeführt haben, sollten so viele Veranstaltungen besucht werden, dass insgesamt ca. 30 Credits pro Semester bzw. 60 Credits pro Jahr erreicht werden. Achten Sie bei der Auswahl der Kurse darauf, dass sich die angegebene Anzahl an Credits häufig auf ein Studienjahr bezieht. Wenn Sie also nur ein Semester im Ausland studieren, halbieren sich auch die Credits.

ERASMUS+-Mobilitätszuschuss

ERASMUS+-Stipendien sind keine Vollstipendien, sondern nur Mobilitätszuschüsse, die die Mehrkosten bei einem Auslandsaufenthalt ausgleichen helfen sollen. Der Mobilitätszuschuss beträgt zwischen 100 € und 150 € pro Monat. Die Höhe des Zuschusses richtet sich u.a nach der Zahl der Bewerber. Antragsformulare zum ERASMUS+-Mobilitätszuschuß und für das Learning Agreement werden vom Dezernat A3 online zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellung sollte in Absprache mit den ECTS-Koordinatoren des Fachbereiches erfolgen.

Mit der Annahme des ERASMUS+-Mobilitätszuschusses verpflichten Sie sich "den an der Gasthochschule für Sie vorgesehenen Studienplan einzuhalten". Die in der definitiven Fassung des 'Learning Agreement' aufgeführten Kurse sind also verbindlich zu belegen. Das heißt, Sie müssen diese Kurse durchgehend besuchen und an den entsprechenden Prüfungen teilnehmen.

AuslandsBAFÖG

Es gibt die Möglichkeit, AuslandsBAFÖG zu beantragen. Sie erhalten dann einen etwas höheren BAFÖG-Satz als denjenigen, den Sie im Inland erhalten würden. Ein Antrag auf AuslandsBAFÖG sollte so früh wie möglich beim BAFÖG-Amt gestellt werden.

Rückmeldung

Beim ersten Rückmeldetermin für das Wintersemester sollten Sie einen Antrag (im Studentensekretariat und in Stud.IP erhältlich) auf Urlaubssemester stellen. Den ausgefüllten Antrag lassen Sie von einem Fachprofessor unterschreiben. Diejenigen, die ein obligatorisches Auslandssemester absolvieren, können den Antrag selbst unterschreiben.

Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags

Sobald die Auslandsplätze vergeben sind und die Anmeldung bei den einzelnen Partneruniversitäten angelaufen ist, können Sie sich beim ERASMUS-Büro eine deutsche Erklärung über die Teilnahme am ERASMUS+-Studentenmobilitätsprogramm abholen. Nach Vorlage dieser Erklärung beim ASTA können Sie sich dann den Anteil des Semestertickets an den Studiengebühren zurückerstatten lassen.