Kumulative Dissertationen
Kumulative Dissertationen müssen in jedem Fall vor Abgabe der Dissertation beantragt werden.
Bitte benutzen Sie hierzu das entsprechende Antragsformular.
Begrifflichkeiten
Bei Dissertationen handelt es sich in der Regel um so genannte Monographien, d.h. von Grund auf, vollständig neu geschrienbene wissenschaftliche Arbeiten (ausgeführt in der Promotionsordnung der Naturwissenschaftlichen Fachbereiche, § 14 (1)).
Abweichend hiervon besteht die Möglichkeit, auf Antrag mehrere referierte ("peer review"), veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene Publikationen ("Paper") der Kandidatin oder des Kandidaten als Dissertation anzuerkennen. In diesem Fall spricht man von einer kumulativen Dissertation.
Anforderungen
Die Anforderungen für eine kumulative Dissertation sind in der Promotionsordnung der Naturwissenschaftlichen Fachbereiche unter § 14 (3) aufgeführt. Einige wesentliche Punkte hierbei sind:
- Die Kandidatin oder der Kandidat ist bei mindestens zwei der Arbeiten Erstautorin oder Erstautor; geteilte Erstautorenschaften werden anteilig gezählt (zwei Erstautoren: 0,5, drei Erstautoren 0,33, etc.).
- Die Publikationen stellen die schrittweise Bearbeitung eines Themas dar.
- Die Publikationen sind bereits ganz oder zum überwiegenden Teil veröffentlicht oder mindestens zwei Publikationen sind zur Publikation in referierten internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften angenommen worden.
- Die Publikationen stehen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang.
In diesem Fall ist den Veröffentlichungen eine wissenschaftliche Einordnung und Diskussion voranzustellen (ca. 20 Seiten), die mit einem naturwissenschaftlichen Übersichtsartikel vergleichbar ist. Die entsprechenden Anforderungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung. Wesentliche Punkte sind:
- Ausgehend vom aktuellen Stand der Wissenschaft wird die wissenschaftliche Fragestellung (Zielsetzung), auf der die Arbeit aufbaut, formuliert.
- Ausgehend vom aktuellen Stand der Wissenschaft werden die eigenen Ergebnisse eingeordnet und durch repräsentative Literaturhinweise belegt.
- Der thematische Zusammenhang der Veröffentlichungen geht klar hervor; die wissenschaftlichen Methoden, die eingesetzt wurden, um die wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten, sind dargestellt.
- Die erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse und der Erkenntnisfortschritt, der für die wissenschaftliche Fragestellung gewonnen wurde, sind dargestellt.
- Sind mehrere Verfasserinnen und Verfasser an den Veröffentlichungen beteiligt, muss die Einzelleistung der Doktorandin oder des Doktoranden definierbar und bewertbar sein.
Antragstellung
Die Beantragung einer kumulativen Dissertation muss zwingend vor der Einreichung der Arbeit erfolgen. Verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Dieses lassen Sie uns digital ausgefüllt per Email an Pruefungsamt-NatWiss zukommen. Bitte führen Sie im Text der Email eventuelle, zusätzlich zu berücksichtigende Publikationen an sowie für alle zu berücksichtigenden Publikationen die zugehörige DOI-Nummer (Digital Object Identifier) sowie bei geteitlen Erstautorschaften die jeweilige Zahl an Erstautoren.
Bitte beachten Sie, dass die Genhemigung des Antrages mindestens zwei Wochen in Anspruch nimmt.
FAQ
Ist es ein Problem, wenn meine Betreuerin bzw. mein Betreuer Koautorin bzw. Koautor auf einer oder mehreren meiner Publikationen ist?
Nein, hier gelten die gleichen Regelungen wie generell für geteilte Autorenschaften. Die Person der Koautorschaft ist dabei unerheblich.
Kann ich auch Review-Artikel für meine kumulative Dissertation verwenden?
Grundsätzlich ja, so lange diese den o.g. Anforderungen an die zu verwendenden Veröffentlichungen nach Promotionsordnung entsprechen. Beachten Sie, dass die Dissertation anhand der verwendeten Veröffentlichungen begutachtet und bewertet wird.
Kann ich Konferenz-Proceedings für meine kumulative Dissertation verwenden?
Reine Konferenz-Proceedings erfüllen für gewöhnlich nicht die o.g. Anforderungen an die zu verwendenden Veröffentlichungen nach Promotionsordnung, insbesondere hinsichtlich des peer-reviews. Ist aus einem Konferenz-Proceeding allerdings eine in einer referierten internationalen wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichte Publikation entstanden, kann diese natürlich Verwendung finden.
Kann ich mehr als die erforderlichen bzw. im Antrag angegebenen Paper im Rahmen der kumulativen Dissertation einreichen?
Grundsätzlich ja, bei den o.g. Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Beachten Sie allerdings, dass alle in die Dissertation eingebrachten Veröffentlichungen auch in die Bewertung eingehen.