Erweiterungs- und Zusatzprüfungen
Einige Studierende beschließen aus unterschiedlichen Gründen, die Lehrbefähigung für weitere Unterrichtsfächer im selben Lehramt (Erweiterungsfächer) bzw. in einem anderen Lehramt (Zusatzfächer) erwerben zu wollen.
Erweiterungsprüfungen in den Lehramtsstudiengängen
Erweiterungsprüfungen heißen Prüfungen in einem oder mehreren weiteren Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen im selben Lehramt, in dem bereits die Erste Staatsprüfung abgelegt wurde. Das heißt, über eine Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung erworben werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für Erweiterungsprüfungen ist ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung, sie können aber auch noch jederzeit später, also auch erst irgendwann nach der Zweiten Staatsprüfung, abgelegt werden.
Erweiterungsprüfungen haben keinen Einfluss auf die Note der Ersten Staatsprüfung. Das Erweiterungsfach wird aber beim Einstellungsverfahren in den Schuldienst berücksichtigt.
Um sich für eine Erweiterungsprüfung melden zu können, müssen Sie das Fach/die Fachrichtung vorher studiert haben. Das Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung können Sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung aufnehmen bzw. grundständig Lehramtsstudierende an der JLU können - mit ein paar Ausnahmen (siehe Kasten unten) - das Erweiterungsfach auch schon parallel zu ihrem grundständigen Lehramtsstudiengang studieren.
Einige Besonderheiten, die zu beachten sind:
- Sport: Studierende aller Lehramtsstudiengänge können seit dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf Erweiterungsprüfungen im Fach Sport nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
- Die Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht" und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik" sind grundständige Studiengänge mit einer geschützten Fächerkombination. Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung in den Fächern Islamische Religion und Ethik können frühestens nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen erworben werden.
- Studierende der grundständigen Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht“ und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik“ können Studienleistungen zur Vorbereitung auf Erweiterungsprüfungen in anderen Fächern des Lehramts an Grundschulen, die an der JLU studiert werden können, nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
- Studierende der Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ können erst nach Abschluss der Masterstudiengänge mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen.
Bewerbung und Zulassung:
Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung oder dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Erweiterungsprüfung für das Lehramt an …“ (hier wählen Sie bitte Ihr abgeschlossenes Lehramt aus).
Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L2, L3, L5) an der JLU studieren und parallel zum Lehramtsstudium mit der Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an … ohne vorangegangenen Abschluss“ (hier wählen Sie das Lehramt aus, das Sie parallel grundständig studieren). Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die Informationen im Kasten weiter oben.
Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erworben haben, muss der Abschluss für Ihr vorher schon begonnenes Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung geändert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studierendensekretariat.
Nach welcher Ordnung studiere ich das Erweiterungsfach?
Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit dem Studium des Erweiterungsfachs beginnen, gilt folgendes: Sie studieren das Erweiterungsfach nach der Ordnung, nach der Sie auch ihr grundständiges Lehramtsstudium studieren. Bei der Bewerbung gibt es hierfür keine Differenzierung, dies übernehmen die Kolleg/innen des Studierendensekretariats bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Wenn Sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung ein Studium für eine Erweiterungsprüfung neu beginnen, gilt: Die Erweiterungsprüfung wird nach neuer Ordnung (ab WS2023/24) studiert.
Studium:
- Wenn Sie parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium noch ein Erweiterungsfach studieren, kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden. In der Ersten Staatsprüfung werden Sie nur in den Fächern Ihres regulären grundständigen Lehramtsstudiengangs (nicht im Erweiterungsfach) geprüft und auch die Schulpraktischen Studien/Praxissemester sowie die Wissenschaftliche Hausarbeit dürfen Sie nur in Fächern absolvieren/schreiben, die Bestandteile der Ersten Staatsprüfung sind. L1 Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 oder später ihr Lehramtsstudium aufnehmen, absolvieren das Praxissemester in ihrem Langfach. Bei eventuellen Plänen zum Wechsel des Langfaches wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Praxissemester an das Referat für Schulpraktische Studien des ZfL.
- Die Erweiterungsprüfung können Sie frühestens ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung antreten.
- Für L1 Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 oder später ihr Lehramtsstudium aufnehmen, wird vom Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) bis zur endgültigen Klärung vorläufig geregelt: Erweiterungsfächer werden als Kurzfächer studiert (Stand: März 2025).
- Sollten Sie im Laufe des Studiums entscheiden, im Erweiterungsfach die Erste Staatsprüfung absolvieren zu wollen (d.h. die Fächer in einer anderen Reihenfolge zu studieren), bedarf es einer fristgerechten Beantragung des Wechsels im Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE zur vorgesehenen Bewerbungs- bzw. Einschreibefrist und ggf. einer Semesteranerkennung. Beachten Sie hierbei bitte mögliche Zulassungsbeschränkungen.
Zusatzprüfungen in den Lehramtsstudiengängen
Zusatzprüfungen machen den Erwerb von Unterrichtsbefähigungen in einem weiteren Lehramt möglich. Eine Zusatzprüfung kann erst nach bestandener Zweiter Staatsprüfung (also nach dem Vorbereitungsdienst) abgelegt werden. Für Zusatzprüfungen sind weitere Studien Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Zum Lehramt an Beruflichen Schulen und zum Lehramt an Gymnasien sind keine Zusatzprüfungen möglich.
Nach welcher Ordnung studiere ich die Zusatzprüfung?
Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit dem Studium für die Zusatzprüfung beginnen, gilt folgendes: Sie studieren das Zusatzfach nach der Ordnung, nach der Sie auch ihr grundständiges Lehramtsstudium studieren. Bei der Bewerbung gibt es hierfür keine Differenzierung, dies übernehmen die Kolleg/innen des Studierendensekretariats bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Wenn Sie nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung ein Studium für eine Zusatzprüfung neu beginnen, gilt: Die Zusatzprüfung wird nach neuer Ordnung (ab WS2023/24) studiert. Grundsätzlich könnten Sie nach einem zusätzlichen grundständigen Studium einer zweiten Schulform auch eine weitere Erste Staatsprüfung für eine zweite Schulform erwerben. Lassen Sie sich bei der Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie beraten, wie Sie in diesem Fall mit den Prüfungen und dem Vorbereitungsdienst vorgehen.
Zusatzprüfung zum Grundschullehramt
Eine Zusatzprüfung zum Grundschullehramt (L1) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in der Didaktik der Grundschule und in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik sowie in einem weiteren Unterrichtsfach nach Wahl abgelegt.
Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Grundschullehramt kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt für Förderpädagogik (bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“) aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen nach vorangegangenem Abschluss“.
Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen setzt sich zusammen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, einem dritten Unterrichtsfach sowie Didaktik der Grundschule.
Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung bzw. Beantragung der Immatrikulation mit: Deutsch, Mathematik, 3. Unterrichtsfach, Didaktik der Grundschule. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung in ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung im Lehramt ab WS 25/26 finden Sie hier.
Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt
Eine Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt (L2) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in einem Unterrichtsfach abgelegt. L1-Studierende bzw. Absolvent/innen, die eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen anstreben, müssen die Prüfung in zwei Unterrichtsfächern ablegen.
Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen kann nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt für Förderpädagogik bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, beantragen Sie dies im Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen nach vorangegangenem Abschluss“.
Im Rahmen des Studiums zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen studieren Sie i.d.R. ein weiteres Unterrichtsfach für das Haupt- und Realschullehramt. Absolvent/innen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen müssen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren.
Sollten Sie im Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE unter dem Abschlussziel nur ein Fach eintragen können, teilen Sie dem Studierendensekretariat beide zu studierenden Fächer mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung und Beantragung der Immatrikulation mit Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.
Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L3, L5) an der JLU studieren, kann das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit einer Ausnahme (siehe Kasten unten) auch schon parallel zum grundständigen Lehramtsstudium absolviert werden. Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit der Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne vorangegangenem Abschluss“. Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren. L1-Studierende bewerben sich deshalb für das Abschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne vorangegangenem Abschluss“ Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat beide zu studierenden Fächer mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung und Beantragung der Immatrikulation mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung im Lehramt ab WS 25/26 finden Sie hier.
Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erworben haben, muss der Abschluss für Ihr vorher schon begonnenes Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen geändert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studierendensekretariat.
Studium: Wenn Sie parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium noch mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung beginnen, kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie: Lehramtsstudierende (L1, L3, L5) können seit dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im Fach Sport nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
Zusatzprüfung zum Förderschullehramt
Die Zusatzprüfung zum Lehramt für Förderpädagogik (L5) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Zusatzprüfung umfasst Prüfungen in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie eine diagnostische Hausarbeit und voraussichtlich bei erstem Studium in L1 zusätzlich eine Prüfung in einem Fach für die Sekundarstufe I. L1-Studierende bzw. Absolvent/innen müssen voraussichtlich zusätzlich ein Unterrichtsfach des Lehramts für Förderpädagogik studieren, um die Lehrbefähigung für ein Fach der Sekundarstufe I zu erwerben (zurzeit in Klärung durch das Zentrum für Lehrerbildung).
Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Lehramt für Förderpädagogik kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik nach vorangegangenem Abschluss“.
Bitte beachten Sie: Sie können unter dem o.g. Abschluss im Formular nur ein Fach/eine Fachrichtung eintragen. Bitte bewerben Sie sich für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen nach vorangegangenem Abschluss“ und tragen bitte in dem dafür vorgesehenen Feld eine sonderpädagogische Fachrichtung ein. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe mit: 1. sonderpädagogische Fachrichtung, 2. sonderpädagogische Fachrichtung und Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik/Förderpädagogik. Absolvent/innen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen müssen voraussichtlich zusätzlich noch ein L5-Unterrichtsfach studieren (zurzeit in Klärung). Bitte teilen Sie dieses Unterrichtsfach mit Semesterangabe im Zuge der Beantragung der Immatrikulation/Einschreibung ebenfalls dem Studierendensekretariat mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung in ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung im Lehramt ab WS 25/26 finden Sie hier.
Das Curriculum für das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik finden Sie
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