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Erweiterungs- und Zusatzprüfungen

Einige Studierende beschließen aus unterschiedlichen Gründen, die Lehrbefähigung für weitere Unterrichtsfächer im selben Lehramt (Erweiterungsfächer) bzw. in einem anderen Lehramt (Zusatzfächer) erwerben zu wollen.

Erweiterungsprüfungen

...heißen Prüfungen in einem oder mehreren weiteren Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen im selben Lehramt, in dem bereits die Erste Staatsprüfung abgelegt wurde. Das heißt, über eine Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung erworben werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für Erweiterungsprüfungen ist ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung, sie können aber auch noch jederzeit später, also auch erst irgendwann nach der Zweiten Staatsprüfung, abgelegt werden.

Erweiterungsprüfungen haben keinen Einfluss auf die Note der Ersten Staatsprüfung. Das Erweiterungsfach wird aber beim Einstellungsverfahren in den Schuldienst berücksichtigt.

Um sich für eine Erweiterungsprüfung melden zu können, müssen Sie das Fach/die Fachrichtung vorher studiert haben. Das Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung können Sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung aufnehmen bzw. grundständig Lehramtsstudierende an der JLU können -  mit ein paar Ausnahmen (siehe unten) - das Erweiterungsfach auch schon parallel zu ihrem grundständigen Lehramtsstudiengang studieren.


Bitte beachten Sie:

Die Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion" und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik" sind grundständige Studiengänge mit einer geschützten Fächerkombination. Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung in den Fächern Islamische Religion und Ethik können frühestens nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen erworben werden.

Studierende der grundständigen Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion“ und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik“ können Leistungen für Erweiterungsprüfungen in anderen Fächern des Lehramts an Grundschulen, die an der JLU studiert werden können, nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.

Studierende der Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ können erst nach Abschluss der Masterstudiengänge mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen.

Studierende aller Lehramtsstudiengänge können das Fach Sport ab dem SoSe 2022 zur Vorbereitung der Erweiterungsprüfung nur nach Abschluss des grundständigen Studiums, also nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung, studieren.

 

Zur Bewerbung und zum Studium beachten Sie bitte auch die Netzseiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).

 

Zusatzprüfungen

...machen den Erwerb von Unterrichtsbefähigungen in einem weiteren Lehramt möglich. Eine Zusatzprüfung kann erst nach bestandener Zweiter Staatsprüfung (also nach dem Vorbereitungsdienst) abgelegt werden. Für Zusatzprüfungen sind weitere Studien Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

 

Zusatzprüfung zum Grundschullehramt

Eine Zusatzprüfung zum Grundschullehramt (L1) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in der Didaktik der Grundschule und in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik sowie in einem weiteren Unterrichtsfach nach Wahl abgelegt.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Grundschullehramt kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Förderschulen (bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“) aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester (i.d.R. 01.06.-15.07.) für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen“. Zum Bewerbungsverfahren und zum Studium beachten Sie bitte die weiteren Informationen auf den Netzseiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen setzt sich zusammen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, einem dritten Unterrichtsfach sowie Didaktik der Grundschule.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung erfolgt nachrangig. Auch bei der Anmeldung zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen können Sie nachrangig zugelassen werden (Studien- und Prüfungsordnung, §9).

 

 

Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt

Eine Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt (L2) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in einem Unterrichtsfach abgelegt. L1-Studierende bzw. Absolventinnen bzw. Absolventen, die eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen anstreben, müssen die Prüfung in zwei Unterrichtsfächern ablegen.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen kann nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Förderschulen bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester (i.d.R. 01.06.-15.07.) für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen“. 

Im Rahmen des Studiums zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen studieren Sie i.d.R. ein weiteres Unterrichtsfach für das Haupt- und Realschullehramt. Absolventinnen und Absolventen des Lehramts an Grundschulen müssen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren. L1-Absolventinnen bzw. -Absolventen bewerben sich deshalb für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen“.

Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L2, L3, L5) an der JLU studieren, kann das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen auch schon parallel zum grundständigen Lehramtsstudium absolviert werden. Zum Bewerbungsverfahren und zum Studium beachten Sie bitte die weiteren Informationen auf den Netzseiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung erfolgt nachrangig. Auch bei der Anmeldung zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen können Sie nachrangig zugelassen werden (Studien- und Prüfungsordnung, §9)

Bitte beachten Sie auch, dass das Fach Sport zur Vorbereitung der Zusatzprüfung erst nach Abschluss des grundständigen Studiums, also nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung, studiert werden kann.

Studium: Wenn Sie parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium noch mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung beginnen, kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden.

 

Zusatzprüfung zum Förderschullehramt

Die Zusatzprüfung zum Lehramt an Förderschulen (L5) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt und ein förderpädagogisches Studium von mindestens vier Semestern an einer Universität absolviert hat. L1-Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen müssen zusätzlich ein Unterrichtsfach des Lehramts an Förderschulen studieren, um die Lehrbefähigung für ein Fach der Sekundarstufe I zu erwerben. Die Zusatzprüfung umfasst Prüfungen in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie eine diagnostische Hausarbeit.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Lehramt an Förderschulen kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester (i.d.R. 01.06.-15.07.) für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen“.  Absolventinnen bzw. Absolventen des Lehramts an Grundschulen müssen zusätzlich noch ein L5-Unterrichtsfach studieren. L1-Absolventinnen bzw. -Absolventen bewerben sich deshalb für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen“. Zum Bewerbungsverfahren und zum Studium beachten Sie bitte die weiteren Informationen auf den Netzseiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung erfolgt nachrangig. Auch bei der Anmeldung zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen können Sie nachrangig zugelassen werden (Studien- und Prüfungsordnung, §9).

Das Curriculum für das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen finden Sie unter: http://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/orga/download/downpa/zulfuenf

 

Zum Lehramt an Beruflichen Schulen und zum Lehramt an Gymnasien sind keine Zusatzprüfungen möglich.