7.36.02 Nr.3 Master Accounting, Finance & Sustainability
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Masterstudiengangs "Accounting, Finance & Sustainability" (7.36.02 Nr.3)
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Spezielle Ordnung (aktuelle Fassung) 3. Änderungsfassung |
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Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese Ordnung in der Fassung des 3. Änderungsbeschlusses tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2026/2027. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Studierende, die vor dem Wintersemester 2026/2027 im Masterstudiengang "Accounting, Finance & Sustainability" immatrikuliert waren, müssen das in Anlage 2 neu eingeführte Pflichtmodul Integrationsmodul Accounting & Finance (02_AFS:MSc-1) nicht belegen.
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Spezielle Ordnung 2. Änderungsfassung Gültigkeit Änderungsbeschluss Die Ordnung tritt am 21.08.2024 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2024/25. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Für Studierende, die nach der Speziellen Ordnung vom 18.01.2023 in der Fassung des 1. Änderungsbeschlusses vom 07.02.2024 studieren, treten die Änderungen in § 4(4) erstmals ab dem Sommersemester 2025 in Kraft.
Spezielle Ordnung 1. Änderungsfassung Gültigkeit Änderungsbeschluss Die Ordnung tritt am 10.04.2024 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2024.
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Spezielle Ordnung Urfassung Gültigkeit Die Ordnung tritt am 18.05.2023 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2023/2024.
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