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7.36.02 Nr. 4 Economics of Global Risk

Übersicht der Speziellen Ordnung des Masterstudiengangs "Economics of Global Risk" (7.36.02 Nr.4)

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                            Änderungsbeschluss

(1) Diese Ordnung in der Fassung des 2. Änderungsbeschlusses tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort.


(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2026/27 im Masterstudiengang „Economics of Global Risk“ immatrikuliert waren, müssen die in Anlage 2 neu eingeführten Pflichtmodule Core Module I (02-EGR:MSc-1) und Core Module II (02-EGR: MSc-2) nicht belegen. Zudem ist das Modul Financial Markets and International Macroeconomics (02-VWL:MSc-V5–1) für diese Studierenden weiterhin ein Wahlpflichtmodul und kein Pflichtmodul.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                            Änderungsbeschluss

Die Ordnung tritt am 04.12.2024 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2025.

 

Please note that only the German version of the regulation is official and legally binding. The English version is for informative purposes only.

Spezielle Ordnung Urfassung

Gültigkeit                                                                            

Die Ordnung tritt am 21.08.2024 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2024/25.