7.36.05 Nr.5 Master "Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik"
Übersicht der Speziellen Ordnung des Master-Studiengangs "Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik" (7.36.05 Nr.5)
Einstellung des Studiengangs |
Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 7. Änderungsfassung tritt am 20.11.2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2022 außer Kraft.
Die Anlagen sind weiterhin in der 6. Änderungsfassung gültig. |
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 6. Änderungsfassung tritt am 19.09.2018 in Kraft. Auf die bisher eingeschriebenen Studierenden wird § 20 in der bisherigen Fassung angewandt, wenn sie dies bis zum Ablauf des Wintersemesters 2018/19 schriftlich bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen. |
Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 21.02.2016 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2016. |
Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 4. Änderungsfassung trat am 30.04.2015 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2015/2016. |
Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 3. Änderungsfassung trat am 25.02.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015. |
Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 2. Änderungsfassung trat am 25.02.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015. |
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung wird erstmals wirksam für Studierende, die ihr Studium im Master STFD im Wintersemester 2010/11 begonnen haben. Studierende, die im Studiengang bereits im Sommersemester 2010 eingeschrieben waren, können beim Prüfungsausschuss beantragen, nach der im Sommersemester 2010 geltenden Regelung ihr Studium zu Ende führen zu können.
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Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik" trat zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft.
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