Neuwahl der Vertreter/innen der Wählergruppe der administrativ-technischen Mitglieder im FBR des FB 02
Zum 01. Oktober 2017 ist die amtierende Vertreterin der Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder aus dem Fachbereichsrat des FB02 ausgeschieden. Eine Stellvertretung ist nicht vorhanden, der Wahlvorschlag umfasst keine Nachrückerin bzw. keinen Nachrücker. Daher ist gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 der Wahlordnung der JLU eine Neuwahl für die Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder durchzuführen. Nähere Einzelheiten zur Wahl können der Wahlordnung der JLU Gießen sowie der Wahlbekanntmachung entnommen werden.
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Neuwahl der Vertreter/innen der Wählergruppe der administrativ-technischen Mitglieder im FBR des FB 02
Zum 01. Oktober 2017 ist die amtierende Vertreterin der Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder aus dem Fachbereichsrat des FB02 ausgeschieden. Eine Stellvertretung ist nicht vorhanden, der Wahlvorschlag umfasst keine Nachrückerin bzw. keinen Nachrücker. Daher ist gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 der Wahlordnung der JLU eine Neuwahl für die Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder durchzuführen. Nähere Einzelheiten zur Wahl können der Wahlordnung der JLU Gießen sowie der Wahlbekanntmachung entnommen werden.