Schadensfälle
Die Bearbeitung von Schadensersatzangelegenheiten erfolgt durch die Abteilung B 2 - Wahlen und Organisation.
Schadenersatzangelegenheiten
Zu den Schadensersatzangelegenheiten zählen vor allem die Bearbeitung von Haftpflichtschäden und Eigenschäden. Weiterhin werden Eigentumsherausgabeansprüche geprüft und Strafanzeigen gestellt. Ebenso gehört das Mahnwesen, insbesondere das der Universitätsbibliothek sowie das daran anknüpfende Vollstreckungsverfahren zu diesem Aufgabengebiet.
Verlustmeldungen
Die Bearbeitung von Schlüsselverlusten erfolgt ebenfalls durch die Abteilung B2. Hierzu gehören Verlustmeldungen von Mitarbeiterkarten, Dienstschlüsseln, dienstl. Mobilfunkgeräten etc.
Verluste durch (mutmaßlichen) Diebstahl sind grundsätzlich ebenfalls bei B2 zu melden.
- Bei Verlust und Diebstahl von JLU-Endgeräten muss zusätzlich eine Meldung an das Hochschulrechnzentrum erfolgen.
- Sind Privatgegenstände eines Beschäftigten von Diebstahl betroffen, muss der oder die Beschäftigte eigenständig Anzeige darüber erstatten.
Ansprechpartner
Wollen Sie einen Schadensfall melden, eine Verlustmeldung aufgeben oder haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an: schadensfall.
Erstattung von Sachschäden auf Grundlage der Sachschadensersatz-Richtlinien
(u. a. auch Sachschäden bei Wegeunfällen mit dem privaten Kfz auf dem Dienstweg)
Ein Antrag auf Sachschadenersatz ist u.a. dann möglich, wenn bei einem auf äußere Einwirkung beruhenden plötzlich, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist, Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind.
Die Bearbeitung von Sachschadenersatzanträgen obliegt seit dem 01.04.2022 der zentralen Dienstunfallfürsorge beim RP-Kassel. Weitere Ausführungen zum Sachschadenersatz finden Sie auf den zuvor verlinkten Seiten des RP-Kassel.
Sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Hilfsmittel, wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen, etc. beschädigt worden oder verloren gegangen, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden, sofern es sich um Tarifbeschäftigte handelt. Bei Beamtinnen und Beamten ist die Unfallfürsorgestelle des RP Kassel zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.