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BahnCard-Erstattung

Die Kosten der BahnCard sind in vollem Umfang erstattungsfähig, wenn ihr Einsatz zu einer kostengünstigeren Abwicklung von Dienst-, Ausbildungs- oder Fortbildungsreisen führt.

Die Kosten für die BahnCard können nur erstattet werden, wenn durch ihren Einsatz mindestens Reisekosten in Höhe des vollen Anschaffungspreises eingespart werden konnten. Sind die Anschaffungskosten nur teilweise eingespart worden, kann keine Erstattung (auch nicht anteilig) erfolgen.

Wenn die Kosten für eine BahnCard erstattet werden sollen, verwenden Sie bitte das folgende Formular:

 

Zur Erstattung der Kosten für die Anschaffung einer BahnCard

 

Ein Erstattungsantrag kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der BahnCard gestellt werden.

 

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die folgenden Unterlagen beigefügt sind:

  • das Original der abgelaufenen BahnCard oder eine Kopie
  • ein Nachweis über die Höhe der entstandenen Kosten (zum Beispiel Quittung oder Rechnung der BahnCard)

Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Anlagen an folgende Adresse:

Abteilung D3
Goethestraße 58
35390 Gießen