Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan ist ein Teil des Bewilligungsbescheides und das Ergebnis Ihrer finanziellen Planung und Antragstellung beim Fördergeber. In ihm sind die bewilligten Beträge nach Finanzpositionen, z.B. Personal-, Sachkosten oder Investitionsmittel aufgeteilt. Der Finanzierungsplan ist grundsätzlich verbindlich!
Die Einzelansätze des Finanzierungsplanes dürfen in der Regel um bis zu 20% überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus gehende Überschreitungen bedürfen der Zustimmung des Geldgebers. Eine Ausnahme sind die flexibilisierten Förderungen der DFG, bei denen grundsätzlich Mittelverschiebungen möglich sind.
Beruht die Überschreitung eines Einzelansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig.
Die Kalkulation der Projektausgaben im Rahmen Ihres Projektantrags ist die Grundlage für den Finanzierungsplan. Um eine optimale finanzadministrative Unterstützung und Betreuung während der Projektlaufzeit zu gewährleisten, stellen Sie bitte sicher, dass die zentrale Drittmittelverwaltung (D3.2 bzw. D5.2) eine Kopie Ihrer Kalkulation erhält (z.B. AZA-Formular oder den nicht-wissenschaftlichen Teil Ihres Projektantrags). Bitte reichen Sie die Unterlagen gemeinsam mit den Projektdokumenten im Rahmen der Projektanzeige und der Beantragung einer Projektnummer mit ein.
