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Anzeige / Meldung eines Drittmittelprojektes

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) sind Forschungsvorhaben, die aus Mitteln Dritter finanziert werden, dem Präsidium der Hochschule anzuzeigen.

Die Drittmittelanzeige muss über den Fachbereich (Dekanat) oder das wissenschaftliche Zentrum erfolgen. Der Fachbereich oder das Zentrum kann der Inanspruchnahme seines Personals, seiner Sachmittel und seiner Einrichtungen innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten widersprechen, wenn die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 3 Satz 2 HHG nicht gegeben sind. Im Fall des Widerspruchs entscheidet das Präsidium nach Beratung mit dem Senat.

Zusammen mit der Projektanzeige beantragen Sie bitte ebenfalls die Einrichtung eines Projektkontos in unserem Buchführungssystem SAP. Über dieses Konto werden während der Laufzeit des Forschungsvorhabens die projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben verbucht. Weitere Informationen zu Projektkonten finden Sie hier. 

Zur Meldung von Drittmittelprojekten/Beantragung einer Projektnummer senden Sie daher bitte folgende Unterlagen an das Präsidium der JLU:

  • die kompletten Unterlagen des Förderers im Original oder, sofern die Unterlagen nicht im Original vorhanden sind, in Kopie (abgesehen von DFG- und Bundesprojekten legen Sie bitte auch die entsprechenden Anlagen und Verwendungsrichtlinien bei)
  • ein ausgefülltes Stammdatenblatt zur Beantragung einer Projektnummer
  • den nicht-wissenschaftlichen Teil des Antrags (Finanzierungsplan)
  • und im Rahmen von Bundesprojekten außerdem die sog. Annahmeerklärung bzw. die Empfangsbestätigung sowie den Rechtsmittelverzicht des Projektträgers (unterschriftsberechtigt ist hier ausschließlich die Präsidentin / der Präsident)

Die Postanschrift für Ihre Drittmittelmeldung lautet:

An das
Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
Stabsabteilung Forschung StF
35390 Gießen

über
Dekanin/Dekan des Fachbereichs (bzw. Leiterin/Leiter der Einrichtung)

Alle Bewilligungsschreiben, die über den zentralen Posteingang der Universität laufen, werden den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Prüfung weitergeleitet. Manche Bewilligungen gehen den Antragstellerinnen und Antragstellern direkt zu (z.B. DFG-Einzelförderungen, PPP-Programme des DAAD). Bitte senden Sie auch hier dem Präsidium die oben beschriebenen Unterlagen zu und informieren den DFG-Vertrauensdozenten über entsprechende DFG-Bewilligungen.