Was darf aus meinen eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden?
Grundsätzlich kann aus Drittmitteln finanziert werden, was mit dem Fördermittelgeber vereinbart ist. Der Zuwendungs-/Bewilligungsbescheid ist also ausschlaggebend dafür, ob Sie aus den Zuwendungen Personal, Reisekosten, Stipendien, Gastwissenschaftler, Verbrauchsmaterialien oder andere Sachmittel, Geräte, Bewirtungskosten für Symposien oder andere Veranstaltungen im Rahmen des Forschungsprojektes finanzieren können. Zu beachten ist außerdem, dass die Grundausstattung für Forschungsprojekte (wie z.B. Büromaterial, Telefonkosten, PC, Schreibtisch etc.) generell aus Haushaltsmitteln getragen wird. Dennoch gibt es je nach Forschungsprojekt spezielle Anforderungen an die Ausstattung, so dass diesbezügliche Fragen jeweils individuell mit dem Zuwender geklärt werden sollten.
Alle Ausgaben, die vom Mittelgeber bewilligt sind und finanziert werden, werden über Ihr SAP-Projektkonto verbucht.
Ausgaben, die vom Drittmittelgeber nicht bewilligt wurden, jedoch im Rahmen der Projektdurchführung angefallen sind und somit in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, werden über den dazugehörigen Spiegelauftrag abgebildet.
Dazu gehören Ausgaben, die das bewilligte Budget des Geldgebers überschreiten oder die zwar innerhalb des bewilligten Budgets liegen, aber von ihrer Art nicht finanziert werden.