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Wie erhalte ich die bewilligten Fördermittel ?

Üblicherweise muss das bewilligte Geld per Mittelabruf (auch Zahlungsanforderung o. ä. genannt) von der Projektleitung oder einer/einem dazu beauftragten Mitarbeiter/in angefordert werden. Der Prozess der Mittelanforderung und die dafür notwendigen Formulare unterscheiden sich von Geldgeber zu Geldgeber. Das konkrete Vorgehen für Ihre Vorhaben ist in der Regel im Bewilligungsbescheid näher beschrieben.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Vorgehensweise: 

 

  • Vorausschauende Anforderung von Mitteln für angefallene und künftige Ausgaben (Anforderungsverfahren)
  • Nachträglicher Abruf von Mitteln für Ausgaben in der Vergangenheit (Abrufverfahren)

 

Beim vorausschauenden Abruf ist zu beachten, dass die abgerufenen Mittel alsbald verwendet werden. Wie lange diese Frist ist, wird in den Verwendungsrichtlinien definiert. Werden abgerufene Mittel nicht innerhalb der Frist für die "alsbaldige Verwendung" verausgabt, ist der Geldgeber zur Berechnung von Zinsen berechtigt. Bei Vorhaben des Bundes oder des DAAD  beträgt die Frist für die "alsbaldige Verwendung" 6 Wochen. Gegenüber der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden Mittel in der Regel für ein Quartal im Voraus angefordert.

 

Der nachträgliche Abruf von Mitteln ist in der Regel mit einer zeitgleichen Vorlage eines (Zwischen-) Verwendungsnachweises verbunden. Nach dessen Prüfung durch den Geldgeber werden die Mittel ausgezahlt.  

 

Auf den Formularen für den Mittelabruf / die Mittelanforderung geben Sie bitte unbedingt die Bankverbindung der Justus-Liebig-Universität Gießen für allgemeinen Zahlungsverkehr sowie Ihre SAP-Projektkontonummer als Verwendungszweck an. Nur so können die bewilligten Fördergelder Ihrem Projektkonto gutgeschrieben werden. 

 

Hinweis für die Fachbereiche 01 - 10

Bitte senden Sie generell alle Mittelabrufe bzw. –anforderungen zur Qualitätssicherung und Gegenzeichnung vorab an Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Sachgebiet D3.2. Dadurch wird sichergestellt, Rückfragen seitens der Geldgeber bzw. dem Sachgebiet D 3.2 sowie nachträgliche Korrekturen der Mittelabrufe und deren Verbuchungen zu vermeiden.