Dienstreisen und Abrechnung von Reisekosten
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Wenn die Abrechnung einer Dienstreise zu Lasten Ihres Drittmittelprojektes erfolgen soll, muss sie einen Projektbezug haben, im Finanzierungsplan berücksichtigt und grundsätzlich schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sein.
Reisen aus Drittmittelprojekten richten sich in der Abrechnung nach dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG, pdf-Version), es sei denn der Geldgeber hat in seiner Bewilligung bzw. seinen Verwendungsrichtlinien eine andere Abrechnungsgrundlage verfügt.
Bitte denken Sie daran rechtzeitig vor Antritt einer Reise einen Dienstreiseantrag zu stellen. Die Abrechnung einer Dienst-/ Studienreise erfolgt auf Basis der gültigen Regelungen sowie anhand der vollständig eingereichten Unterlagen. Hierzu gehören ein genehmigter Dienstreiseantrag, die Dienstreisekostenabrechnung sowie Originalbelege.
Formular zur Abrechnung von Reisekosten.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Dienstreisen und Reisekosten finden Sie hier.
