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Verwendungsnachweis

Die Verwendung von Fördermitteln ist regelmäßig gegenüber den Geldgebern nachzuweisen. Nach Projektabschluss durch einen Verwendungsnachweis und bei Vorhaben, die länger als ein Jahr laufen, in der Regel durch jährliche Zwischennachweise.

In regelmäßigen Abständen sowie zum Projektende ist die Verwendung der Fördermittel gegenüber dem Fördermittelgeber nachzuweisen. Die projektspezifischen Anforderungen sowie Fristen sind i.d.R. im Zuwendungsbescheid und / oder den Förderrichtlinien des Fördermittelgebers definiert. Auch hierbei steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin in der DMV gerne zur Unterstützung zur Verfügung. Auch die Verwendungsnachweise sind über die DMV (4-Augen-Prinzip, rechtsverbindliche Gegenzeichnung) einzureichen und werden von dort an den Fördermittelgeber versendet.

Eine Übersicht über die Fristsetzungen unserer größten Geldgeber finden Sie hier.