Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte
Verfahrensbeschreibung für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte
Aktuelles:
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DGUV-Prüfung.
In folgendem Flussdiagramm finden Sie den aktuellen Prozessstand.
Warum DGUV V3?
Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Die Pflicht wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) konkretisiert. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um all diejenigen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen beispielsweise Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Schreibtischlampen und Ventilatoren in Büros oder Bohrmaschinen und Handkreissägen auf Baustellen.
Datenerfassung
Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich die onlinegestellte Excel-Liste als Vorlage. Dies vereinfacht uns das Zusammenführen der erhobenen Daten in Vorbereitung für die Ausschreibung. Bitte übertragen Sie auch bestehende Listen in diese Excel-Vorlage.
Zu erfassen sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die über eine 1-polige und 3-polige Steckverbindung verfügen. Bitte informieren Sie alle Personen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs, die von der Erfassung betroffen sind.
Ein exemplarisches Beispiel für eine Geräteliste finden Sie HIER.
Senden Sie die tabellarische Auflistung bitte bis zum 27.09.2024 an dguv-v3@admin.uni-giessen.de
Foto: JLU / Kevin Augsten
Eigenständige Durchführung der Prüfung/ etabliertes Prüfverfahren
Sollte der Ablauf der Geräteprüfung bei Ihnen bereits durch ein eigenständiges Verfahren (Organisationseinheit beauftragt selbst einen Dienstleister) etabliert sein, können Sie dies gerne fortführen. Für diesen Fall wird ebenfalls eine Datenerfassung/ Geräteabfrage benötigt, um Ihren Gerätebestand und das Prüfintervall zu erfassen.
Kostenübernahme
Die Kosten der zentral beauftragten Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden aus Mitteln der Präsidialverwaltung finanziert. Daher ist die Datenerfassung ein notwendiges Instrument zur Kontrolle der erbrachten Dienstleistungen.
Ausschreibung
Die Ausschreibung mit anschließender Beauftragung des Dienstleisters erfolgt nach vollständiger Datenerfassung durch das Projektteam.
Die Ausschreibung soll nach Campusbereichen erfolgen, die Durchführung der Prüfungen wird gebäudebezogen stattfinden.
Umsetzung
Für die anstehende Terminabstimmung zur Durchführung der Prüfungen werden Sie von dem Projektteam kontaktiert. Eine Umsetzung bzw. Prüfung ist für 2025 vorgesehen.