Antrag Fahrgenehmigung

Antrag auf Genehmigung zum Führen von Dienstfahrzeugen als Selbstfahrerin/Selbstfahrer

Wichtiger Hinweis: Dieser Antrag beinhaltet keine Reservierung von Fahrzeugen, sondern dient nur der Beantragung einer Genehmigung zum Führen von Dienstfahrzeugen.

 

Vorname, Nachname
Straße, Hausnummer, Plz, Ort
Dienstliche Emailadresse der/des Antragstellenden (keine Funktionsmailadresse). Sollten Sie bisher über keine dienstliche Emailadresse verfügen, kann hier auch die Emailadresse der/des Vorgesezten oder des zuständigen Sekretariats eingetragen werden.
Die SAP-Personalnummer finden Sie z.B. auf den Gehaltsabrechnungen. Eine Fahrgenehmigung darf grundsätzlich nur an Mitarbeiter/innen der JLU erteilt werden
Bitte bei befristeten Arbeitsverträgen hier den letzten Tag des aktuell bestehenden Arbeitsverhältnisses an der JLU als Datum eintragen. Bei unbefristeten Beschäftigungsverhälnissen bitte das Wort "unbefristet" eintragen.
Bitte geben Sie an ob Sie bereits über eine Chipkarte der JLU für das Gleitzeitsystem, oder zum Öffnen und Schließen von Räumen oder Schranken verfügen. Diese wird benötigt um einen Datensatz im System anzulegen da das Programm "Führerscheinkontrolle" Teil des Intrakey-Programms ist.
Amtliches Kennzeichen, das in der Regel mit GI-JU xxx beginnt. Mehrfachnennungen möglich.
Gewünschter Gültigkeitszeitraum - maximal für den Gültigkeitszeitraum der bestehenden Fahrerlaubnis (Führerschein) sowie der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sollte keine Teilnahme an der elektronischen Führerscheinkontrolle erfolgen, kann die Fahrgenehmigung für maximal 6 Monate erteilt werden.
Dienstliche Emailadresse der/des Vorgesetzten (keine Funktionsmailadresse)
Eine Einweisung in die Dienstfahrzeuge ist gemäß der Kfz-Bestimmungen zwingend notwendig. Die Einweisung hat zwingend, mit Ausnahme der Poolfahrzeuge der Abteilung E3, bereits vor der Antragstellung zu erfolgen.
Wichtig: Der oben genannte Link muss zum Abruf der Kfz-Bestimmungen und Merkblätter in einem extra Fenster Ihres Browsers geöffnet werden!
Eine Genehmigung zum Führen eines Dienstfahrzeugs kann nur nach einer Führerscheinkontrolle erstellt werden. Die Führerscheinkontrolle hat mindestens zweimal jährlich zu erfolgen und kann nach einer Ersterfassung in der Fuhrparkverwaltung der Abteilung E3 ab sofort elektronisch an den Zeiterfassungsterminals der JLU durchgeführt werden. Sollte dies bisher nicht erfolgt sein, setzen Sie sich bitte mit der Fuhrparkverwaltung zwecks Führerscheinprüfung in Verbindung. Bei fehlender Führerscheinkontrolle wird die Fahrgenehmigung entzogen.