Für Geräte, deren Anschaffungswert 200.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) übersteigt und die weit überwiegend der Forschung dienen, gibt es die Möglichkeit, einen Anteil von 50% der Investitionskosten aus dem Förderprogramm "Forschungsgroßgeräte" nach Art. 91b GG bei der DFG zu beantragen. Die verbleibenden 50% müssen aus Eigenmitteln der Hochschule kofinanziert werden.
Am 1. Juli 2025 hat das Präsidium eine Neufassung der Beschaffungsordnung verabschiedet, die mit der Bekanntmachung am 10. Juli 2025 in Kraft trat. Mit der Neufassung wird u. a. der Themenschwerpunktes „Nachhaltige Beschaffung“ in die Ordnung übernommen. Auch der Leitfaden Beschaffung wurde ergänzt, insbesondere enthält dieser zusätzliche Erläuterungen zur Beauftragung externer Beratungsleistungen, die bei der Vergabe solcher Leistungen zu beachten sind.
Bei Zahlungen für Werkverträge, Übungsleitervergütungen (AHS) und Honorare sowie ähnliche Leistungen muss eine sogenannte Kontrollmitteilung für das zuständige Finanzamt erstellt werden.
An der Justus-Liebig-Universität befindet sich eine große Anzahl von multifunktionalen Kopiergeräten im Einsatz, die sowohl den Bediensteten zur Erfüllung ihrer Dienstgeschäfte als auch den Studierenden zur Anfertigung der für das Studium notwendigen Kopier- und Druckarbeiten zur Verfügung stehen.
Die Organisationsstruktur der JLU wird über die Kostenstellenhierarchie abgebildet. Dabei ist für jede Organisationseinheit eine Kostenstelle eingerichtet.
Die Justus-Liebig-Universität hat - zusammen mit den anderen hessischen Hochschulen - mit verschiedenen Lieferanten Rahmenverträge für das Beschaffungswesen abgeschlossen.
Ab dem Geschäftsjahr 2013 wird der Rundfunkbeitrag auf Beschluss des Präsidiums zentral finanziert. Eine Kostenumlage auf die budgetierten Einrichtungen der JLU erfolgt nicht mehr.