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Ausschreibung und Beschaffungsverfahren

Die Verfahren zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen werden hier näher erläutert.

An der Justus-Liebig-Universität werden Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen bis zu einem in der Beschaffungsordnung definierten Wert grundsätzlich dezentral von den mittelbewirtschaftenden Einrichtungen (Instituten, Zentrale Einrichtungen, …) direkt und eigenverantwortlich – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften – bei Firmen oder sonstigen Lieferanten vorgenommen.

Für Beschaffungen aller Art (außer Bau- und Ingenieurleistungen) hat die Justus-Liebig-Universität Gießen als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts anzuwenden und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Maßgeblich ist vor allem das Hessische Vergabe- und Tariftreiegesetz (HVTG), Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Es wird im Wesentlichen zwischen drei Vergabearten unterschieden:
• Öffentliche Ausschreibung (EU-weit: offenes Verfahren)
• Beschränkte Ausschreibung (EU-weit: nicht offenes Verfahren)
• Verhandlungsvergabe (EU-weit: Verhandlungsverfahren)
Die Aufträge werden unabhängig von der Vergabeart grundsätzlich im Wettbewerb an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieter vergeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten oder der Beschaffungsordnung der JLU. Die Abteilung D 6 - Beschaffung und Materialwirtschaft steht Ihnen außerdem für konkrete Rückfragen oder Unterstüztung bei einem solchen Verfahren gerne zur Verfügung.

Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Hessen (BVB) finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Formularseite des Dezernats D.

Öffentliche bzw. Beschränkte Ausschreibung

Die Öffentliche bzw. Beschränkte Ausschreibung sind Standardverfahren für die Vergabe von Aufträgen. Welches Verfahren hier in welchen Fällen durchgeführt werden muss, können Sie in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung D 6 - Beschaffung und Materialwirtschaft besprechen.
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Freihändige Vergabe

Nach den Regelungen in der Beschaffungsordnung der JLU sind die Budgetverantwortlichen Personen der einzelnen Einrichtungen der JLU (i. d. R. Professorinnen/Professoren, Direktorinen/Direktoren, Dezernentinnen/Dezernenten, Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter) bereichtigt, bis zu einem Auftragswert von 5.000,- € selbständig Bestellungen durchzuführen. Dies wird in der Regel in der Form eine sog. freihändigen Vergabe geschehen.
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Dienstleistungen