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Öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibung

Die Öffentliche Ausschreibung ist grundsätzlich das Verfahren der Wahl, wenn es darum geht, einen möglichst großen Wettbewerb sicherzustellen. Alternativ kann eine Beschränkte Ausschreibung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Diese benötigt als zweistufiges Verfahren in der Regel jedoch einen größeren zeitlichen Rahmen.

Diese Ausschreibungen müssen bestimmten inhaltlichen und formalen Bedingungen entsprechen.
Bei diesen Vergabeverfahren unterstützen und beraten sie die Mitarbeiter der Beschaffungsabteilung hinsichtlich der Auswahl der richtigen Vergabeart sowie bei der Durchführung des in der Regel formalen Vergabeverfahrens. Oberhalb eines sogenannten Schwellenwertes von 215.000 EUR (netto, Wert gültig seit dem 01.01.2022) sind diese Verfahren europaweit durchzuführen.

Weitere Details können Sie der Beschaffungsordnung der JLU entnehmen und sich bei Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschaffungsabteilung wenden.