Förderfonds Nachhaltigkeit
Zielsetzung des Förderfonds Nachhaltigkeit
Der Förderfonds Nachhaltigkeit finanziert Nachhaltigkeitsprojekte, -maßnahmen und -initiativen aus der Breite der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Er fungiert als Anreizsetzung für neue und innovative Nachhaltigkeitsvorhaben. Auch kleinvolumige Projektvorhaben und Initiativen aus der Studierendenschaft können gefördert werden. Alle Mitglieder und Organisationseinheiten der JLU sind eingeladen, beim Büro für Nachhaltigkeit (BfN) entsprechende Vorschläge in Form eines Antrags einzureichen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass die Vorhaben einen dezidierten Nachhaltigkeitsbezug aufweisen und die geplanten Maßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der JLU leisten. Eine Orientierung an der Nachhaltigkeitsstrategie JLU 2030 wird begrüßt. Vorhaben mit einem Schwerpunkt in Forschung und Lehre können nur gefördert werden, wenn sie zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und Strukturentwicklung der JLU beitragen.
Der Förderfonds Nachhaltigkeit wird durch das Innovations- und Strukturentwicklungsbudget (2021 bis 2025) des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) unterstützt. Daher gilt für alle Vorhaben die aktuelle Förderrichtlinie des Innovations- und Strukturentwicklungsbudgets (nur aus dem JLU-Netz abrufbar). Nicht förderfähig sind daher Ausgaben zur Beschaffung von E-Dienstfahrzeugen und Pedelecs sowie die Einrichtung entsprechender Ladeinfrastruktur und Ab- und Unterstellungsmöglichkeiten. Ebenfalls nicht förderfähig sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Grundausstattung und dem Regelbetrieb der Hochschule stehen, sowie Baumaßnahmen und Bewirtungen.
Art, Dauer und Umfang der Förderung
In der aktuellen Ausschreibungsrunde für das Jahr 2025 steht eine Gesamtfördersumme in Höhe von 100.000 € für Sachmittel (hierzu zählen formal auch studentische Hilfskräfte) zur Verfügung. Des Weiteren ist eine Teilfinanzierung eines Vorhabens durch den Förderfonds Nachhaltigkeit möglich.
Die Laufzeit der Förderung orientiert sich an der Laufzeit des jeweiligen Vorhabens, Vorhaben können aber maximal bis 2025 gefördert werden und müssen bis dahin abgeschlossen sein. Eine Bewilligungszusage erfolgt nur jahresweise. Folglich muss bei mehrjährigen Vorhaben rechtzeitig eine Verlängerung im Rahmen der Folgeausschreibung beantragt werden. Senden Sie hierzu bitte das Formular des Antrags auf Weiterförderung ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem ursprünglichen Finanzierungsplan an Nachhaltigkeit. Bitte füllen Sie zudem mit Blick auf die Gesamtlaufzeit des Projektes die neue Vorlage des Finanzierungsplans aus und legen diesen Ihrem Antrag bei.
Antragstellung: Fristen und Hinweise zur Einreichung
Die Anträge können am 01. Dezember 2024 und am 01. April 2025 beim BfN eingereicht werden. Eine Förderentscheidung wird bei Vorlage der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Ablauf der Antragsfrist herbeigeführt.
Zur Einreichung eines Antrags senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive Finanzierungsplan (nur aus dem JLU-Netz abrufbar) in zwei getrennten Dateien per Mail mit dem Betreff „Antrag Förderfonds Nachhaltigkeit – [Projektname]“ an Nachhaltigkeit@admin.uni-giessen.de.
Bitte stellen Sie Ihr geplantes Vorhaben im Antrag prägnant und allgemeinverständlich vor und legen Sie den Zeitplan inklusive geplanter Arbeitsschritte sowie den zu erwartenden Ressourcenaufwand dar. Der Antrag sollte einen Umfang von fünf Seiten nicht überschreiten.
Bei Fragen zur Antragstellung berät das BfN gern, vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin über das Kontaktformular.
Auswahlverfahren und -kriterien
Nach der Antragstellung beim BfN führt dieses eine formale Prüfung des Antrags durch. Anschließend werden die prinzipiell förderfähigen Anträge durch das BfN genauer begutachtet und mit einer Förderempfehlung in der Gemeinsamen Kommission für Nachhaltigkeit vorgestellt. Die Gemeinsame Kommission für Nachhaltigkeit erörtert die Vorhaben und entscheidet über die Förderung.
Zentrale Auswahlkriterien hierbei sind: Erfüllung der formalen Voraussetzungen, Förderfähigkeit gemäß aktueller Förderrichtlinie des Innovations- und Strukturentwicklungsbudgets, Beitrag zur Weiterentwicklung der JLU im Bereich Nachhaltigkeit und Mehrwert des Vorhabens für die adressierten Handlungsfelder, Innovationskraft des Vorhabens und Relation der Fördersumme zum erwarteten Nutzen.
Da die aus den geförderten Vorhaben generierten Handlungsempfehlungen auch anderen hessischen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen, ist eine grundsätzliche Übertragbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Handlungs- und Lösungsansätze zu Fragen der Nachhaltigkeit auf andere Hochschulen wünschenswert.
Verpflichtungen im Falle einer Förderung
Mit der Bewilligungszusage sind folgende Auflagen verbunden:
- Die Fördermittel dürfen nur für die Finanzierung der im Antrag genannten förderfähigen Ausgaben verwendet werden. Einzelansätze dürfen geringfügig überschritten werden, soweit dies durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen wird und sich dadurch Ausrichtung und Ziel eines Vorhabens nicht verändern.
- Die geförderten Vorhaben werden auf den Internetseiten des BfN vorgestellt. Hierfür erstellen die Fördermittelempfänger in Absprache mit dem BfN einen kurzen Infotext.
- Vier Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein kurzer Abschlussbericht (max. 10 Seiten exklusive Verwendungsnachweis) über den Erfolg des Vorhabens beim BfN vorzulegen. Dieser Abschlussbericht hat auch die sachgemäße Verwendung der Fördermittel in Form eines Plan-Ist-Vergleichs detailliert aufzuführen. Die Originalbelege sind mit dem Verwendungsnachweis beim BfN einzureichen. Verwenden Sie bitte das Formular für den Abschlussbericht bzw. den Zwischenbericht (nur aus dem JLU-Netz abrufbar).
- Die Förderzusage beinhaltet die Nennung der JLU sowie die Verwendung ihres Logos gemäß dem Corporate Design auf Publikationen, Flyern, Postern, etc.