Förderfonds Nachhaltigkeit

Zielsetzung des Förderfonds Nachhaltigkeit
Der Förderfonds Nachhaltigkeit finanzierte von 2021 bis 2025 Nachhaltigkeitsprojekte, -maßnahmen und -initiativen aus der Breite der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Er fungierte als Anreizsetzung für neue und innovative Nachhaltigkeitsvorhaben. Auch kleinvolumige Projektvorhaben und Initiativen aus der Studierendenschaft konnten gefördert werden. Alle Mitglieder und Organisationseinheiten der JLU waren entsprechend eingeladen, beim Büro für Nachhaltigkeit (BfN) Vorschläge in Form eines Antrags einzureichen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Voraussetzungen für die Förderung waren, dass die Vorhaben einen dezidierten Nachhaltigkeitsbezug aufwiesen und die geplanten Maßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der JLU geleistet haben. Eine Orientierung an der Nachhaltigkeitsstrategie JLU 2030 wurde dabei begrüßt. Vorhaben mit einem Schwerpunkt in Forschung und Lehre können nur gefördert werden, wenn sie zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und Strukturentwicklung der JLU beitragen.
Der Förderfonds Nachhaltigkeit wurde durch das Innovations- und Strukturentwicklungsbudget (2021 bis 2025) des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) unterstützt. Daher galt für alle Vorhaben die aktuelle Förderrichtlinie des Innovations- und Strukturentwicklungsbudgets (nur aus dem JLU-Netz abrufbar). Nicht förderfähig waren Ausgaben zur Beschaffung von E-Dienstfahrzeugen und Pedelecs sowie die Einrichtung entsprechender Ladeinfrastruktur und Ab- und Unterstellungsmöglichkeiten. Ebenfalls nicht förderfähig waren Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Grundausstattung und dem Regelbetrieb der Hochschule stehen, sowie Baumaßnahmen und Bewirtungen.
Art, Dauer und Umfang der Förderung
In der letzten Ausschreibungsrunde für das Jahr 2025 stand eine Gesamtfördersumme in Höhe von 100.000 € für Sachmittel (hierzu zählen formal auch studentische Hilfskräfte) zur Verfügung.
Die Laufzeit der Förderung orientierte sich an der Laufzeit des jeweiligen Vorhabens, Vorhaben konnten aber maximal bis 2025 gefördert werden und mussten bis dahin abgeschlossen sein. Eine Bewilligungszusage erfolgte nur jahresweise. Folglich musste bei mehrjährigen Vorhaben rechtzeitig eine Verlängerung im Rahmen der Folgeausschreibung beantragt werden. Hierzu sendeten Antragstellende das Formular des Antrags auf Weiterförderung ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem ursprünglichen Finanzierungsplan an Nachhaltigkeit. Mit Blick auf die Gesamtlaufzeit des Projektes legten diese die neue Vorlage des Finanzierungsplans bei.
Antragstellung: Fristen und Hinweise zur Einreichung
Der Förderfonds Nachhaltigkeit ist im Jahr 2025 das letzte Mal ausgeschrieben worden. Alternativ kommt zu Förderung Ihrer Projektidee der Klimafonds der JLU in Frage. Bei Fragen zur Antragstellung berät das BfN gern. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin über die oben genannte E-Mail-Adresse.
Auswahlverfahren und -kriterien
Verpflichtungen im Falle einer Förderung
Mit der Bewilligungszusage sind folgende Auflagen verbunden:
- Die Fördermittel dürfen nur für die Finanzierung der im Antrag genannten förderfähigen Ausgaben verwendet werden. Einzelansätze dürfen geringfügig überschritten werden, soweit dies durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen wird und sich dadurch Ausrichtung und Ziel eines Vorhabens nicht verändern.
- Die geförderten Vorhaben werden auf den Internetseiten des BfN vorgestellt. Hierfür erstellen die Fördermittelempfänger in Absprache mit dem BfN einen kurzen Infotext.
- Vier Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein kurzer Abschlussbericht (max. 10 Seiten exklusive Verwendungsnachweis) über den Erfolg des Vorhabens beim BfN vorzulegen. Dieser Abschlussbericht hat auch die sachgemäße Verwendung der Fördermittel in Form eines Plan-Ist-Vergleichs detailliert aufzuführen. Die Originalbelege sind mit dem Verwendungsnachweis beim BfN einzureichen. Verwenden Sie bitte das Formular für den Abschlussbericht bzw. den Zwischenbericht (nur aus dem JLU-Netz abrufbar).
- Die Förderzusage beinhaltet die Nennung der JLU sowie die Verwendung ihres Logos gemäß dem Corporate Design auf Publikationen, Flyern, Postern, etc.