Klimafonds der JLU

Zielsetzung des Klimafonds
Der Klimafonds der JLU wird seit Januar 2025 aus den CO₂-Pauschalen für Flugreisen gespeist, die auf Grundlage der Richtlinie der JLU für umweltfreundlichere Dienstreisen erhoben werden. Die Mittel des Fonds werden für nachhaltige Projekte und Maßnahmen eingesetzt, die zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie JLU 2030 beitragen.
Ziel ist es, die Emissionen der Universität zu reduzieren oder zu vermeiden, strukturelle Nachhaltigkeitsprozesse anzustoßen und einen kulturellen Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Der Klimafonds dient damit als Instrument, um die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der JLU in die Breite der Universität zu tragen und konkrete Veränderungsimpulse zu ermöglichen.
Voraussetzungen für die Förderung und Auswahlkriterien
Förderfähig sind Vorhaben, die einen deutlichen Nachhaltigkeitsbezug aufweisen und einen nachvollziehbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der JLU leisten. Die Förderfähigkeit wird anhand definierter Kriterien geprüft.
- Nachhaltigkeitsbezug: Der Antrag muss einen Bezug zur ökologischen, sozialen und/oder ökonomischen Nachhaltigkeitsdimension aufweisen. Es soll zudem ein klarer Bezug zu den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie JLU 2030 ersichtlich werden.
- Wirkung im Sinne der Transformation: Das Vorhaben muss einen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der JLU leisten, der plausibel erläutert wird. Die Wirkung kann verschiedene Ebenen betreffen, die von direkten Wirkungen auf die CO₂-Emissionen über (indirekte) Bildungswirkung bis hin zu strukturellen Veränderungen reichen können. Maßnahmen im energetischen Bereich sollten eine Abschätzung der durch die Maßnahme beabsichtigten CO2-Einsparung beinhalten.
- Effizienz und Angemessenheit: Das Verhältnis von Mitteleinsatz und zu erwartender Wirkung muss angemessen sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Finanzierung von Grundausstattung, Doppelfinanzierungen durch andere Programme, Projekte ohne Bezug zur JLU, rückwirkende Förderungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, klassische Forschungsprojekte ohne unmittelbare Nachhaltigkeitswirkung (z. B. ohne Reallaborcharakter) sowie Maßnahmen zur Studiengangentwicklung.
Um eine sinnvolle Einbindung in bestehende Strukturen zu gewährleisten, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Vor der Antragstellung sollte das Vorhaben somit mit dem zuständigen Dekanat bzw. der Einrichtungsleitung (bei Vorschlägen aus Zentren oder dem AStA), der Ressortleitung (bei zentralen Fachabteilungen) oder der bzw. dem dezentralen Nachhaltigkeitsbeauftragten des Fachbereichs abgestimmt werden.
Antragsberechtigung, Art und Dauer der Förderung
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der JLU. Die Fördersumme ist nicht pauschal festgelegt. Sie ergibt sich aus den jährlich verfügbaren Mitteln aus den CO₂-Pauschalen für Flugreisen. Gefördert werden können sowohl kleinvolumige Maßnahmen (z. B. studentische Veranstaltungen oder Workshops zur Förderung nachhaltigen Verhaltens) als auch strukturelle Projekte (z. B. Errichtung von Fahrradabstellboxen auf dem Campusbereich). Auch Teilfinanzierungen von Projekten sind möglich.
Antragstellung: Fristen und Hinweise zur Einreichung
Anträge können zweimal jährlich eingereicht werden – zum 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Initiativanträge außerhalb der regulären Fristen möglich (z. B. bei zeitkritischen oder unvorhersehbaren Projektanlässen).
Die Einreichung erfolgt über das standardisierte Antragsformular, das unter: www.uni-giessen.de/klimafonds bereitgestellt wird.
Bei Fragen zur Antragstellung berät das Büro für Nachhaltigkeit gerne. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin über nachhaltigkeit.
Auswahlverfahren
Nach Eingang prüft das Büro für Nachhaltigkeit die Anträge auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit. Anschließend berät die Gemeinsame Kommission für Nachhaltigkeit über die eingereichten Vorhaben und spricht Empfehlungen zur Förderwürdigkeit aus. Die finale Förderentscheidung trifft das Präsidium der JLU.
Zentrale Auswahlkriterien sind die Erfüllung der formalen Voraussetzungen, ein klarer Nachhaltigkeitsbezug, eine nachvollziehbare Transformationswirkung sowie die Angemessenheit von Mitteleinsatz und erwarteter Wirkung (s. Abschnitt Voraussetzungen für die Förderung und Auswahlkriterien).
Ein schematischer Überblick über das Antrags- und Auswahlverfahren ist nachfolgend dargestellt.

Verpflichtungen im Falle einer Förderung
Für alle durch den Klimafonds geförderten Vorhaben gelten die folgenden verbindlichen Vorgaben:
- Die Einhaltung bestehender Richtlinien und Leitlinien der JLU muss sichergestellt werden. Darunter fallen die Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen (bei Reiseaktivitäten), der Leitfaden für ein nachhaltigeres Veranstaltungsmanagement (bei Veranstaltungen) sowie der Leitfaden für eine nachhaltigere Beschaffungspraxis (bei geplanten Beschaffungen).
- Die geförderten Vorhaben werden auf den Internetseiten des BfN vorgestellt. Hierfür erstellen die Fördermittelempfänger in Absprache mit dem BfN einen kurzen Infotext.
- Die Fördermittel dürfen nur für die Finanzierung der im Antrag genannten förderfähigen Ausgaben verwendet werden. Einzelansätze dürfen geringfügig überschritten werden, soweit dies durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen wird und sich dadurch Ausrichtung und Ziel eines Vorhabens nicht verändern.
- Vier Wochen nach Umsetzung der Maßnahme bzw. des Projekts ist ein kurzer Abschlussbericht (1–2 Seiten) beim BfN einzureichen, der die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel darlegt. Eine entsprechende Vorlage wird auf der Website des BfN bereitgestellt.
- Auf sämtlichen mit der Förderung verbundenen Materialien sind JLU und Logo gemäß Corporate Design zu nennen.