Preis
Der Preis ist nach Prof. Dr. Wolfgang Mittermaier benannt, der sich als Professor der Rechtswissenschaften in Gießen (von 1903 bis 1933) mutig gegen den nationalsozialistischen Druck für seine Schüler jüdischer Abstammung eingesetzt hat. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und ist teilbar. Stifterin ist die Erwin-Stein-Stiftung, benannt nach dem hessischen Kultus- und Justizminister der 50er Jahre, Bundesverfassungsrichter und Ehrensenator der Justus-Liebig-Universität Gießen. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Kunst. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben. Es kommen daher Lehrveranstaltungen aus vier Semestern für die Vorschläge der Studierenden in Frage.
Vorgeschlagen werden können alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fachbereiche 01 - 06, die selbstständig Lehrveranstaltungen, Vorlesungen, Kurse, Seminare, Übungen etc. durchführen. Wer den Preis schon einmal erhalten hat, kann nicht mehr vorgeschlagen werden. Eine Übersicht über die bisherigen Preisträger finden Sie auf der Internetseite der Erwin-Stein-Stiftung. Mit dem Wolfgang-Mittermaier-Preis möchte die Justus-Liebig-Universität besondere Leistungen in der akademischen Lehre würdigen und auszeichnen. Mit berücksichtigt werden sollen in diesem Zusammenhang auch die Erziehung zum forschenden Denken und zur akademischen Verantwortung sowie die Förderung von Toleranz und Völkerverständigung. Der Preis soll darüber hinaus ein Ansporn auch für andere Hochschullehrer sein, die Qualität ihrer Lehrveranstaltung ständig zu optimieren.
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierende aus den jeweiligen Fachbereichen 01 – 06 können Vorschläge einreichen. Vorschlagsvordrucke werden am Ende des jeweiligen Semesters verteilt, ab Februar bzw. für das Sommersemester ab Juli ausgelegt oder sind bei allen Instituts-Sekretariaten erhältlich. Durch ihren Vorschlag können die Studierenden zur Gestaltung, Qualitätssicherung und Optimierung der Lehre beitragen sowie sich direkt an der Beurteilung der Lehre zu beteiligen.
Das Vorschlagsblatt wird direkt an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen (die Adresse steht auf dem Vorschlagsblatt) gesendet. Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechend adressierten Brief in jedem Instituts-Sekretariat bzw. bei den Aufsichten der Bibliotheken zur Beförderung durch die Hauspost abzugeben. Einreichungsfrist ist für Lehrveranstaltungen im Wintersemester der 1. März, für Lehrveranstaltungen im Sommersemester der 1. August.
Ein Ausschuss, in dem neben dem Vertreter der Erwin-Stein-Stiftung und dem Präsidenten vier Studierende und drei Professoren vertreten sind, entscheidet über die Vergabe des Preises.
Nähere Informationen zum Ablauf des Vergabeverfahrens finden Sie in der Satzung über die Verleihung des Wolfgang-Mittermaier-Preises für hervorragende Leistungen in der akademischen Lehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen.