Senatskommission Studiengänge
- Die Senatskommission besteht aus insgesamt 19 stimmberechtigten Mitgliedern und deren Vertreter:innen.
- Vorsitzende der Senatskommission ist der Vizepräsident für Studium und Lehre, Herr Prof. Dr. Goesmann; die Geschäftsführung hat die Stabsabteilung Studium, Lehre, Weiterbildung, Qualitätssicherung (StL) inne.
- Die elf Studiendekan:innen sind qua ihres Amtes Mitglieder der Senatskommission Studiengänge, die Fachbereiche benennen zudem entsprechende Vertreter:innen.
- Hinzu kommen vier Mitglieder des wissenschaftlichen Mittelbaus, welche für zwei Jahre gewählt werden, sowie vier studentische Mitglieder, welche jeweils ein Jahr im Amt sind.
- Bei den Sitzungen der Senatskommission sind zusätzlich die Studienkoordinator:innen der elf Fachbereiche und Mitarbeitende an Schlüsselpositionen für Studium und Lehre als beratende Gäste anwesend (bspw.: Rechtsabteilung B1, Studierendensekretariat B5, Prüfungsämter, Zentrale Studienberatung, …).
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Hinweise für Angehörige der JLU: Bitte melden Sie sich in Plone an, Sie finden im internen Bereich für JLU-Angehörige folgende weiterführende Informationen / Dienste: |
- Novellierung von Satzungen, die das Studium betreffen
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Veränderungen an den Studienprogrammen werden durch die Fachbereiche der JLU inhaltlich geplant und formal vorbereitet. Die Stabsabteilung Studium & Lehre begleitet zusammen mit den Studienkoordinationen der Fachbereiche die formale Umsetzung in Form von Studien- und Prüfungsordnungen, prüft die Ordnungen aus Sicht von Studium/Lehre, organisiert eine rechtliche Beurteilung durch die Rechtsabteilung und bereitet den Gremiengang vor.
Schritte der Novellierung:
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Inhaltliche Entscheidungen und Planungen im Fachbereich (ggf. Beratung durch StL)
Erstellung eines Satzungsentwurfes auf Basis der bisherigen Satzung Online-Anforderung des bisherigen Satzungsdokuments
Bitte beachten Sie hierfür unbedingt die Fristen und die Hinweise der Rechtsabteilung zu den Word-Vorlagen.
Wir haben hierzu auch Hinweise zur Befüllung der Modulhüllen und beispielhafte (von der Rechtsabteilung geprüfte) Prüfungsformen für Sie zur Orientierung erstellt. Wenn Sie diese nutzen, haben Sie bereits eine Freigabe der Rechtsabteilung, dafür bitte aber die Übernahme im Dokument markieren. - Einreichung des Entwurfs bei StL zur Prüfung von StL/B über das Online-Formular. In diesem Formular bestätigen Sie, dass Sie das zuständige Prüfungsamt sowie das Studierendensekretariat in den Überarbeitungsprozess eingebunden haben.
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Vorprüfung durch StL. Anschließend gehen Ordnungen entweder in die Rechtsabteilung zur Prüfung oder werden für eine Überarbeitung an das Fach zurückgegeben, wenn formale/inhaltliche Aspekte vorgelagert anzupassen sind.
Rechtliche Prüfung (Prüfschleifen zwischen B1, StL und Fachbereich) und finale Freigabe der Satzung(en) durch B1. Bei Novellen werden vornehmlich die geplanten Änderungen geprüft, aber rechtlich gebotene Änderungen werden seitens der Rechtsabteilung ebenfalls angemerkt und müssen Berücksichtigung finden. - Finalisierung und Weitergabe der FBR-Version(en) (Änderungsbeschluss und Änderungsfassung) durch StL an den Fachbereich.
- Beschluss der finalen und von Dezernat B1 (Rechtsabteilung) freigegebenen Satzung im Fachbereichsrat (Fachbereiche), im Direktorium des ZfL (Lehramtsstudiengänge) oder durch die Geschäftsführung/Leitung (Zentren).
- Einreichung der Satzung bei StL für den weiteren Gremiengang insbesondere für die Senatskommission Studiengänge über das Online-Formular.
Die weitere Gremienbefassung wird von StL koordiniert und durchgeführt (Senatskommission Studiengänge, Senat, Präsidium, Veröffentlichung in den MUG).Wichtige Fristen:für das Sommersemester des darauffolgenden Jahres: für das Wintersemester des darauffolgenden Jahres: Fächer, Schwerpunkte,
Kombinationsmöglichkeiten, ZugangsvoraussetzungenSpätestens bis 15.03. bei StL
(FBR- und SK-Beschluss bis zum 30.06.)Beispiel: Vorlage des FBR-/SK-Beschlusses am 30.06.2026 für ein Inkrafttreten zum SoSe 2027.
Spätestens bis 15.09. bei StL
(FBR- und SK-Beschluss bis zum 15.12.)Beispiel: Vorlage des FBR-/SK-Beschlusses am 15.12.2026 für ein Inkrafttreten zum WiSe 2027/2028.
Sonstige Inhalte
(z.B. Qualifikationsziele, Modulinhalte, Modulverantwortlichkeiten etc.)
Spätestens bis 15.06. bei StL
(FBR- und SK-Beschluss bis zum 31.10.)Beispiel: Vorlage des FBR-/SK-Beschlusses am 31.10.2026 für ein Inkrafttreten zum SoSe 2027.
Spätestens bis 15.11. bei StL
(FBR- und SK-Beschluss bis zum 31.03.)Beispiel: Vorlage des FBR-/SK-Beschlusses am 31.03.2026 für ein Inkrafttreten zum WiSe 2027/2028.
Die Fristen berücksichtigen die Prüfschleifen über StL und Rechtsabteilung. Sie beziehen gleichzeitig die Abbildung der Studiengänge in Studierendensekretariat, Kanzlerinnenbüro (Kapazitätsrechnung) und FlexNow ab, die der Veröffentlichung der Ordnungen nachgelagert ist.
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Inhaltliche Entscheidungen und Planungen im Fachbereich (ggf. Beratung durch StL)
- Anforderung von Satzungen aus den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)
- Hier können Sie Word-Dokumente der aktuellen Satzungen anfordern, um sie im Überarbeitungsmodus zu bearbeiten.
- Satzungsentwurf bzw. Novellierung zur Prüfung einreichen
- Wenn Sie die Änderungen in Ihrem Bereich besprochen haben, können Sie hier den Textentwurf zur rechtlichen und sachlichen Prüfung einreichen.
- Geprüfte Satzung einreichen (Beschlussfassung FBR/Direktorium)
- Nach der Prüfung durch die Rechtsabteilung und StL wird die Satzung vom FBR (oder Direktorium) beschlossen. Die Beschlussfassung wird hier zur Behandlung in den zentralen Gremien der JLU hochgeladen.