Studium für hochbegabte Schüler/innen
Grundsätze
Gesetzliche Grundlage ist § 60 Abs. 5 HHG: „Die Hochschule kann besonders begabten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen gestatten. Die Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Antrag anerkannt.“
Die Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sind an der Beteiligung von besonders begabten Schülerinnen bzw. Schülern an Lehrveranstaltungen sehr interessiert, da sie erwarten, auf diese Weise besonders interessierte und erfolgreiche Studierende gewinnen zu können. Sie sehen in dieser Beteiligung am Studium für Schüler bzw. Schülerinnen aber nur dann einen für die Schülerinnen bzw. Schüler förderlichen Effekt, wenn diese intensiv betreut werden, weshalb die Anzahl der Schüler bzw. Schülerinnen je Fach eng begrenzt bleiben muss.
Ein Schüler bzw. eine Schülerin oder eine Schule kann sich in der Zentralen Studienberatung der JLU zur Beteiligung am Studium und zu den erforderlichen weiteren Schritten grundsätzlich beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin (Kontaktdaten der Zentralen Studienberatung).
Ein Schüler bzw. eine Schülerin kann sich auch direkt an den Beauftragten eines Faches/Fachbereichs für die Beteiligung von Schülern am Studium wenden. Auch ein Zugang über einen der Lehrenden im Fach ist möglich.
Das Fach entscheidet, ob die sich der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin am Studium beteiligen kann und welche Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehen. Ist dies positiv entschieden, stellt das Studierendensekretariat eine Bescheinigung aus, die die Teilnahme am Studium für besonders begabte Schülerinnen oder Schüler genehmigt. Es entstehen keine Kosten.
Die Regelungen im Detail
Die Schule entscheidet, wen sie für „besonders begabt“ für ein bestimmtes Studienfach hält. Die Leitung der Schule attestiert dem Schüler bzw. der Schülerin die besondere Begabung für ein bestimmtes Fach, bezeichnet die Grundlage für diese Einschätzung und nennt einen Ansprechpartner für die Universität im Kollegium der Schule.
Drei Zugangswege für Schüler bzw. Schülerinnen und zur Information für Lehrer bzw. Lehrerinnen:
- über eine Erstberatung in der Zentralen Studienberatung, die an Fachbeauftragte der Fächer verweist,
- über den Fachbeauftragten eines Faches,
- über einen Lehrenden, der für grundsätzliche Klärungen den Fachbeauftragten einschaltet.
Einschränkende Bedingungen:
- Fachbereiche der JLU können für Universitätsfächer generell die Beteiligung von Schülern bzw. Schülerinnen am Studium ablehnen.
- Ist in der Schulbescheinigung ein Fach genannt, für das an der Universität Eignungsprüfungen oder andere Studienvoraussetzungen verpflichtend sind, muss im Fach bzw. Fachbereich der JLU geklärt werden, ob der Leistungsstand des Schülers bzw. der Schülerin dem geforderten Eingangsniveau äquivalent ist. Ansonsten ist dieses Studienfach für diesen Schüler bzw. diese Schülerin nicht zugänglich.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Teilnahme von Schülern bzw. Schülerinnen auf die Lehrveranstaltungsform Vorlesung begrenzt.
- Sind Fächer objektiv überfüllt, obwohl keine Zulassungsbeschränkung verhängt ist, kann der Fachbeauftragte die Beteiligung von Schülern bzw. Schülerinnen am Studium ablehnen.
- Der Fachbereich kann die Zahl der in einem Fach am Studium teilnehmenden Schüler bzw. Schülerinnen begrenzen.
Ablauf der Studienbeteiligung von Schülern
Schüler bzw. Schülerinnen, die sich am Studium beteiligen wollen, verwenden den Nachweiszettel, um darauf die erfolgte Klärung an den Mindest-Stationen abgezeichnet zu lassen.
Positionen/Stationen sind:
- Wenn gewünscht: Erstberatung in der Zentralen Studienberatung mit Verweis an Fachbeauftragten.
- Erforderlich ist eine Beratung beim Fachbeauftragten oder Lehrenden des Faches:
- Dieser entscheidet, ob der Schüler bzw. die Schülerin sich auf der Grundlage seiner Eignung am Studium dieses Fach beteiligen kann.
- Falls das bejaht wird, erfolgt die Klärung
- der speziellen Motivation,
- der zeitlichen Möglichkeiten des Schülers bzw. der Schülerin,
- der zur Motivation passend vereinbarten Lehrveranstaltung(en) bzw. des Moduls und – wenn gewünscht und möglich - der Prüfungsform,
- der Anforderungen und des Zeitbedarfs für Vor-/Nachbereitung der Lehrveranstaltung,
- des Anfangsdatums und des Raums der Lehrveranstaltung.
- In Fächern mit Studienvoraussetzungen wird die Einhaltung von Äquivalenzen dazu geprüft und bescheinigt.
- In Fächern mit Zulassungsbeschränkungen wird die Beschränkung auf Lehrveranstaltungsformen beachtet.
- Ein Fachbetreuer für den Schüler bzw. die Schülerin wird festgelegt.
Erforderlich ist ein Gespräch mit dem Betreuer, wenn dieser unterschiedlich von Fachbeauftragtem oder Lehrenden ist. Nicht zwingend, aber möglich ist ein Vorgespräch des Schülers bzw. der Schülerin mit dem Lehrenden der gewählten Lehrveranstaltung (wenn dieser nicht Betreuer ist).
Der Schüler bzw. die Schülerin übermittelt den ausgefüllten Nachweiszettel an das Studierendensekretariat (Justus-Liebig-Universität Gießen, Goethestraße 58/Erdgeschoss; 35390 Gießen) und erhält von dort - wenn das Papier zu den erforderlichen Nachweisen und Abläufen vollständig bearbeitet ist - schriftlich eine Bescheinigung, dass die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bzw. Lehrveranstaltungen oder an einem Modul bzw. an Modulen gestattet wird. Über die Teilnahme an der Lehrveranstaltung und ggf. die Teilnahme an einer Prüfung und deren Ergebnis wird dem Schüler bzw. der Schülerin vom Lehrenden/Prüfer eine Bescheinigung ausgestellt.
Mit der Bescheinigung durch das Studierendensekretariat hat der Schüler bzw. die Schülerin einen Status, der zum gewünschten Zweck ausreicht. Kosten entstehen nicht.
Die Fortsetzung der Studienbeteiligung nach einem Semester ist abhängig vom Ergebnis eines Abschlussgesprächs des Schülers mit dem Lehrenden, über dessen Ergebnis dieser den Fachbeauftragten unterrichtet.
Unbedingt beachten!
Es geht nicht um ein „Schnupperstudium“, sondern um eine ernsthafte Beteiligung eines besonders begabten Schülers bzw. einer besonders begabten Schülerin an der Lehrveranstaltung.
Bestandene Prüfungen in einer Lehrveranstaltung entheben nicht von der Notwendigkeit, die formalen Studienvoraussetzungen zu Beginn eines tatsächlichen Studiums nachzuweisen. Eine Hochschulzugangsberechtigung wird mit einer Prüfung nicht ausgesprochen.
Das Bestehen einer Fortgeschrittenen-Lehrveranstaltung bzw. eines Fortgeschrittenen-Moduls schließt das Bestehen vorausgesetzter Module oder Lehrveranstaltungen nicht ein.