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Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung gibt es an der Justus-Liebig-Universität Gießen eine Reihe von Möglichkeiten, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen.

Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderung(en) ist Studieren an besondere Voraussetzungen gebunden, denen die Justus-Liebig-Universität Gießen einen hohen Stellenwert einräumt. Hier stellen wir Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten vor, Informationen und Beratung zu erhalten.

Wenn Sie sich für einen Studienplatz mit einer Zulassungsbeschränkung bewerben wollen, können Sie möglicherweise Ihre Zulassungschancen verbessern, indem Sie einen der hier beschriebenen Anträge stellen. Diese Anträge sollten zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, entweder bei der Hochschule, die den Studienplatz vergibt oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Weitere Infos finden Sie unter: www.hochschulstart.de.

War bei Ihnen z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung ein deutlicher Leistungsabfall zu verzeichnen, wodurch Sie die für Sie sonst üblichen Leistungen nicht erbringen konnten, so kann Ihnen unter Umständen eine bessere Durchschnittsnote angerechnet werden.

Hatten Sie während Ihrer Schulzeit z. B. aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder aufgrund von längeren Klinikaufenthalten viele Fehlzeiten und mussten deswegen ein Schuljahr wiederholen, kann Ihnen dies – auf Antrag, mit entsprechendem Nachweis, in diesem Fall fachärztlichem Attest – angerechnet werden. Ein Jahr wird dabei als zwei Wartesemester gerechnet.

An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sind bis zu 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen.

An der Justus-Liebig-Universität Gießen gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Informationen, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen. Was, wo und wie, darüber können Sie sich auf diesen Seiten informieren.

Ein Nachteilsausgleich kann vom Studierenden nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine länger andauernde oder ständige körperliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.

Wenn Sie als Lehrende behinderte oder chronisch kranke Studierende betreuen, unterstütze ich Sie gerne. Ich kann Ihnen Informationen zu Hilfsmitteln, zu möglichen Assistenzen, zur angepassten Präsentation von Materialien und zu Möglichkeiten für die Gestaltung von Prüfungen zur Verfügung stellen.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige Informationen, Downloads, Infomaterial und Links zu weiteren Beratungsstellen sowie Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Lagepläne der verschiedenen Campusbereiche der Justus-Liebig-Universität mit Hinweisen zur barrierefreien Nutzung der Gebäude sowie zu wichtigen Einrichtungen. Klicken Sie für mehr Details und eine größere Darstellung auf den jeweiligen Campusbereich.