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Voraussetzungen

Voraussetzungen Angewandte Theaterwissenschaft (B.A.)

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

  • Aus Deutschland: Allgemeine Hochschul­reife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fach­hoch­schul­reife, Meister­prüfung, Hochschul­zugangs­berechtigung für beruflich Qualifizierte.
  • Aus dem Ausland: Ob die Hochschul­zugangs­berechtigung Ihres Heimatlandes Sie zum Direktstudium in Deutschland befähigt, erfahren Sie im Informations­portal zur Anerkennung ausländischer Bildungs­abschlüsse (anabin).

Der Nachweis eines Praktikums (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich.

Bewerber/innen mit ausländischer Hochschul­­zugangs­­berechtigung sollten auch den geforderten Nachweis von Deutsch­kenntnissen beachten.

Eignungsprüfung

Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft einschreiben möchten. Diese muss vor und zusätzlich zur formalen Bewerbung zum Studium abgelegt werden. 

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Instituts für Angewandte Theaterwissenschaft.

Sprachvoraussetzungen

Der Zugang zum Bachelorstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft setzt den Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus, insbesondere durch:

  1. Schulzeugnis (Nachweis der (Fremd-)Sprache Englisch über mindestens 6 Lernjahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt);
  2. Sprachtest IELTS: min. Note 5.5;
  3. Sprachtest TOEFL (iBT, 0–120 Punkte): min. 72 Punkte;
  4. Sprachtest TOEFL (ITP Level 1, 310–677 Punkte): min. 543 Punkte;
  5. Sprachtest TOEFL (pBT, 310–677 Punkte): min. 543 Punkte;
  6. Sprachtest PTE Academic (10–90 Punkte): min. 59 Punkte;
  7. Sprachtest TOEIC (10–990 Punkte): min. 785 Punkte;
  8. Sprachtest telc: B2-Zertifikat;
  9. Sprachtest UNIcert II Zertifikat;

Wird der Nachweis nach Satz 1 bei der Einschreibung nicht geführt, erfolgt die Einschreibung gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2021 (HessHG) unter dem Vorbehalt des Nachweises bis zum Ende des 2. Fachsemesters. Werden die vorausgesetzten Sprachkenntnisse nicht vor Ablauf des 2. Fachsemesters nachgewiesen, erlischt die Einschreibung für den Bachelorstudiengang ATW zum Ende des 2. Fachsemesters.

Über die Anerkennung der Fremdsprachenvoraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen Bachelor- bzw. äquivalenten Abschluss nachweisen, entscheidet der Prüfungsausschuss.