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Fachwechsel im Rahmen der Lehramtsstudiengänge (L1, L2, L3, L5)

Bitte beachten Sie:

Ein Fachwechsel im Rahmen der Studiengänge Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik und Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion ist nicht möglich, da beides Studiengänge mit einer geschützten Fächerkombination sind.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen ist nur ein Wechsel des dritten Unterrichtsfaches möglich zu einem anderen im Rahmen des Studiengangs angebotenen Unterrichtsfaches.

 

Ein Fachwechsel zu einem bisher noch nicht studierten Fach ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Den Fachwechsel vollziehen Sie online über das Portal der JLU zur Bewerbung/Einschreibung innerhalb der dafür geltenden Fristen für ein Wintersemester. Sie tragen im Bewerbungs-/Einschreibe-Portal der JLU die gewünschte neue Fächerkombination ein. Die Fachsemester in den beibehaltenen Fächern zählen weiter. Für das neue Fach wählen Sie das erste Fachsemester.

 

Worauf sollten Sie beim Fachwechsel achten?

 

Zulassungsbeschränkungen


Beachten Sie die Informationen zu den Zulassungsbeschränkungen.

Bei den nicht zulassungsbeschränkten Fächern in L2 und L3 können Sie den Fachwechsel in den vorgesehenen Einschreibefristen vornehmen.

Innerhalb der zulassungsbeschränkten Studiengänge L1 und L5 können Sie einen Fachwechsel (bei L5 auch der Fachrichtung) beantragen, ohne dass die Zulassungsbeschränkung zum Thema für Sie wird. Sie sind bereits eingeschrieben im Studiengang (haben also schon einen Studienplatz) und wechseln nur einen Studienbestandteil. Die Bewerbungsfristen bzw. Einschreibefristen für diese Studiengänge sind auch für den Fachwechsel relevant.

 

Studienvoraussetzungen 


Für einzelne Fächer kann es nötig sein, Studienvoraussetzungen wie Eignungsprüfungen oder Sprachvoraussetzungen nachzuweisen. Prüfen Sie frühzeitig vor dem Fachwechsel die notwendigen Voraussetzungen, um diese ggf. noch rechtzeitig vor dem Wechsel nachweisen oder erwerben zu können.

 

Schulpraktische Studien


Schulpraktische Studien (L1, L2, L3): Wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachwechsels die ersten Schulpraktischen Studien noch nicht absolviert haben (aber schon angemeldet sind für die Schulpraktischen Studien), halten Sie bitte umgehend Rücksprache mit dem Referat für Schulpraktische Studien (ZfL)

Bitte beachten Sie, dass die zweiten Schulpraktischen Studien (Fachpraktikum) in einem Unterrichtsfach absolviert werden müssen, das später Teil der Ersten Staatsprüfung ist. 

Praxissemester (L5): Bitte halten Sie vor einem Fachwechsel unbedingt Rücksprache mit dem Referat für Schulpraktische Studien bezüglich des Praxissemesters. Sollten Sie einen Fachwechsel nach absolviertem Praxissemester anstreben, beachten Sie bitte, dass ein Teil des Praxissemesters erneut absolviert werden muss. 

 

Zwischenprüfung


In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert (§ 26 StuPo). Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie das erste Schulpraktikum/Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktikum/Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sie müssen also keine gesonderten Prüfungen ablegen. Im neu hinzugenommenen Fach müssen ebenfalls LP für die Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

Die genauen Regelungen zur Zwischenprüfung bzw. die Informationen, aus welchen 
Studienbereichen die Leistungspunkte kommen müssen, finden sie hier.

 

Studienfinanzierung


Durch einen Fachwechsel kann sich insgesamt Ihre Studiendauer verlängern. Bitte beachten Sie bei einem Fachwechsel auch mögliche Auswirkungen auf die Studienfinanzierung und auf die Dauer des Studiums und informieren sich bitte direkt bei der finanzierenden Stelle. Eine Studienfinanzierungsberatung bietet auch das Studentenwerk an.