Lehramt an Grundschulen (L1) bis Sommersemester 2023
Erste Staatsprüfung ("Staatsexamen")
Überblick
- Hinweis
-
Informationen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium begonnen haben
Für Sie gelten Übergangsregelungen, nach denen Sie Ihr Lehramtsstudium nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung (bis SoSe 23) weiterführen. Näheres auf den Netzseiten des ZfL: HLbG-Novelle
- Überblick
-
Überblick
Das Studium Lehramt an Grundschulen (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG).
Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.
Studienaufbau
- Regelstudienzeit: 7 Semester
-
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.
- Studienaufbau
-
Studienaufbau
Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig studiert:
- die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- die Didaktik der Grundschule
- musisch-ästhetische Bildung und Bewegungserziehung
- drei Unterrichtsfächer (Deutsch und Mathematik sind Pflicht!)
- die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.
Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.
Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.
- Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- Psychologie
- Soziologie
- Politologie
Didaktik der Grundschule
Mit grundschulspezifischen Themen beschäftigen Sie sich in der Didaktik (Lehre vom Lehren und Lernen) der Grundschule. Die entsprechenden Veranstaltungen finden am Fachgebiet Erziehungswissenschaften statt und behandeln grundschultypische didaktische Themen, die über die Fachdidaktik hinaus für die Grundschule von Bedeutung sind.
Informationen zu den Inhalten der Didaktik der Grundschule finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen.
- Unterrichtsfächer
-
Unterrichtsfächer
Verpflichtende Unterrichtsfächer: Ein weiteres Unterrichtsfach müssen Sie aus folgendem Fächerkanon wählen: Deutsch Mathematik Englisch 1 Kunst Evangelische Religion 3 Musik 2 Französisch 1 Sachunterricht 4 Katholische Religion 3 Sport 5,6 Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen). Legende:
1 siehe Sprachvoraussetzungen
2 siehe Eignungsprüfung vor Studienbeginn
3 Ev./Kath. Religion werden in Schulen konfessionsgebunden unterrichtet. Beachten Sie, wenn Sie eins dieser Fächer studieren, dass Sie außerdem die Lehrbefähigung der entsprechenden Amtskirche benötigen, sobald Sie unterrichten.
4 Was ist Sachunterricht eigentlich? Der Sachunterricht soll den Kindern helfen, sich mit Sachverhalten aus ihrer sozialen, natürlichen und technischen Umwelt auseinanderzusetzen. Die Kinder sollen lernen, die individuelle und gesellschaftliche Lebenswirklichkeit zu verstehen und kompetent in ihr zu handeln. Am Sachunterricht beteiligte Fächer sind aus dem Naturwissenschaftlichen Bereich die Biologie, Chemie, Physik sowie aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich Politik und Wirtschaft, Geschichte und Erdkunde.
5 Eine sportpraktische Eignungsprüfung findet nicht statt, Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck für die Bescheinigung finden Sie hier.
6 Video des Fachbereichs über das Sportstudium an der JLUDeutsch
Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Deutsch für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dafür sind laut Studienordnung folgende Bereiche vorgesehen:
1. Sprach- und literaturwissenschaftliche Inhaltsbereiche:
- Schriftspracherwerb,
- Orthographie,
- Wort- und Satzgrammatik,
- sprachliches Handeln mit Texten und in Gesprächen,
- Lese- und Schreibforschung,
- literarische Gattungen,
- Epochen und Autoren (insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur);
2. Fachdidaktische Konzepte und Methoden für den Primarstufenunterricht in den folgenden Kompetenzbereichen:
- Sprechen und Zuhören,
- Schreiben,
- Lesen und Rezipieren (mit literarischen und nicht-literarischen Texten sowie mit Medien umgehen),
- Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren;
Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Deutsch;Mathematik
Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Mathematik für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dort sind folgende Bereiche laut Studienordnung geplant:
1. Fachmathematische Inhaltsbereiche:
- Zahlen und Operationen,
- Raum und Form,
- Muster und Strukturen,
- Größen und Messen sowie
- Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit.
2. Fachdidaktisch:
Allgemeine mathematische Kompetenzbereiche wie Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen und Darstellen werden in Verbindung mit den oben genannten Inhaltsbereichen bearbeitet. Dies wird am Beispiel des Arithmetik-, Geometrie- sowie Sachrechenunterrichts in der Grundschule ausgeführt.Ebenso werden die Unterrichtsinhalte der Klassen 5 und 6 (Arithmetik der natürlichen Zahlen, Bruchrechnung, Größen und Sachrechnen, Terme – Variablen – Gleichungen, Elemente der Geometrie) vertiefend bearbeitet.
Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Mathematik;
- Studien- und Prüfungsordnung L1
-
Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Grundschulen (L1)
In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen
Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
- Zwischenprüfung L1/L2
-
Zwischenprüfung
Für Studierende, die vor WS 2023/24 ihr Studium unverändert weiter studieren, ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen.
Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung).
- Erste Staatsprüfung & Referendariat
-
Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst
Bewerbung
-
Eine Neu-Aufnahme des Studiums nach den Regeln des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes von vor 2023/24 ist aktuell nicht mehr möglich. Wenn Sie bereits vor WS 2023/24 Ihr Studium begonnen haben und dieses unverändert fortführen möchten, informieren Sie sich bitte zu den Übergangsregelungen auf den Seiten des ZfL: HLbG-Novelle
- Zulassungsvoraussetzungen (L1)
-
Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr...
- Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von
• Eignungsprüfungen
• Sprachvoraussetzungen - Alle L1-Studierenden, die vor WS 2023/24 ihr Studium aufgenommen haben, müssen ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Mehr...
Weiterführende Infos
- Infopool (bis Sommersemester 2023)
-
Lehramt-Links
- Anerkennung Studienleistungen (L1, L2, L3, L5)
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Orientierungs- und Betriebspraktikum | Schulpraktische Studien | Praxissemester
- Grundwissenschaften
- Erste Staatsprüfung
- Vorbereitungsdienst (Referendariat)
- Erweiterungsprüfungen
- Zusatzprüfungen
Präsentation der Infoveranstaltung des ZfL vom 12.07.2023 für Studierende, die ihr Lehramtsstsudium an der JLU vor WS 2023/24 begonnen haben
Beratung & Information
Kontakt
- Fachberatung Lehramt
-
Studienfachberatung in den Fächern der Lehramtsstudiengänge
- Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
-
Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Sprechzeiten und Ansprechpartner/innen finden Sie auf den Webseiten des ZfL.
- Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Gießen
-
Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Gießen
- Zentraler Studienservice
- Wiebke Blumenthal, M.A.
- Beate Caputa-Wießner
- Zentraler Studienservice
-
Wegbeschreibung und Empfang Studienservice
- Studierendensekretariat
(bei formalen Studienangelegenheiten) - Zentrale Studienberatung
(Beratung für Studierende & Studieninteressierte) - Studierenden-Hotline Call Justus
(Erstauskünfte zu allen Fragen rund um das Studium, Tel.: 0641-9916400) - Akademisches Auslandsamt
(Beratung und Betreuung für internationale Studierende, Studienbewerber und Studienbewerberinnen)
- Studierendensekretariat