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Lehramt an Grundschulen (L1) bis Sommersemester 2023

Erste Staatsprüfung ("Staatsexamen")

Überblick

Hinweis

Informationen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium begonnen haben
Für Sie gelten Übergangsregelungen, nach denen Sie Ihr Lehramtsstudium nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung (bis SoSe 23) weiterführen. Näheres auf den Netzseiten des ZfL: HLbG-Novelle

 

Überblick

Überblick

Das Studium Lehramt an Grundschulen (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.

Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrer­bil­dungs­gesetz (HLbG).

Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.

Studienaufbau

Regelstudienzeit: 7 Semester

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.

Studienaufbau

Studienaufbau

Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig studiert:

  • die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • die Didaktik der Grundschule
  • musisch-ästhetische Bildung und Bewegungserziehung
  • drei Unterrichtsfächer (Deutsch und Mathematik sind Pflicht!)
  • die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.
Außerdem schreibt das Hessische Lehrerbildungsgesetz vor, dass alle L1-Studierenden ein Orientierungs- und ein Betriebspraktikum absolvieren müssen.

Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.

Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.

  • Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Politologie
Informationen zu den Inhalten den Grundwissenschaften finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).

Didaktik der Grundschule

Mit grundschulspezifischen Themen beschäftigen Sie sich in der Didaktik (Lehre vom Lehren und Lernen) der Grundschule. Die entsprechenden Veranstaltungen finden am Fachgebiet Erziehungswissenschaften statt und behandeln grundschultypische didaktische Themen, die über die Fachdidaktik hinaus für die Grundschule von Bedeutung sind.

Informationen zu den Inhalten der Didaktik der Grundschule finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen.

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer

Verpflichtende Unterrichtsfächer:        Ein weiteres Unterrichtsfach müssen Sie aus folgendem Fächerkanon wählen:                             
Deutsch  
Mathematik  
Englisch 1 Kunst  
Evangelische Religion 3 Musik 2
Französisch 1 Sachunterricht 4       
Katholische Religion 3 Sport 5,6

 

Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen)

Legende:

siehe Sprachvoraussetzungen
2 siehe Eignungsprüfung vor Studienbeginn
3 Ev./Kath. Religion werden in Schulen konfessionsgebunden unterrichtet. Beachten Sie, wenn Sie eins dieser Fächer studieren, dass Sie außerdem die Lehrbefähigung der entsprechenden Amtskirche benötigen, sobald Sie unterrichten.
4 Was ist Sachunterricht eigentlich? Der Sachunterricht soll den Kindern helfen, sich mit Sachverhalten aus ihrer sozialen, natürlichen und technischen Umwelt auseinanderzusetzen. Die Kinder sollen lernen, die individuelle und gesellschaftliche Lebenswirklichkeit zu verstehen und kompetent in ihr zu handeln. Am Sachunterricht beteiligte Fächer sind aus dem Naturwissenschaftlichen Bereich die Biologie, Chemie, Physik sowie aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich Politik und Wirtschaft, Geschichte und Erdkunde.
5 Eine sportpraktische Eignungsprüfung findet nicht statt, Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck für die Bescheinigung finden Sie hier.
6 Video des Fachbereichs über das Sportstudium an der JLU

 

Deutsch

Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Deutsch für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dafür sind laut Studienordnung folgende Bereiche vorgesehen:

1. Sprach- und literaturwissenschaftliche Inhaltsbereiche:

  • Schriftspracherwerb,
  • Orthographie,
  • Wort- und Satzgrammatik,
  • sprachliches Handeln mit Texten und in Gesprächen,
  • Lese- und Schreibforschung,
  • literarische Gattungen,
  • Epochen und Autoren (insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur);

2. Fachdidaktische Konzepte und Methoden für den Primarstufenunterricht in den folgenden Kompetenzbereichen:

  • Sprechen und Zuhören,
  • Schreiben,
  • Lesen und Rezipieren (mit literarischen und nicht-literarischen Texten sowie mit Medien umgehen),
  • Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren;

 

Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Deutsch;

Mathematik

Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Mathematik für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dort sind folgende Bereiche laut Studienordnung geplant:

1. Fachmathematische Inhaltsbereiche:

  • Zahlen und Operationen,
  • Raum und Form,
  • Muster und Strukturen,
  • Größen und Messen sowie
  • Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit.

2. Fachdidaktisch:
Allgemeine mathematische Kompetenzbereiche wie Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen und Darstellen werden in Verbindung mit den oben genannten Inhaltsbereichen bearbeitet. Dies wird am Beispiel des Arithmetik-, Geometrie- sowie Sachrechenunterrichts in der Grundschule ausgeführt.

Ebenso werden die Unterrichtsinhalte der Klassen 5 und 6 (Arithmetik der natürlichen Zahlen, Bruchrechnung, Größen und Sachrechnen, Terme – Variablen – Gleichungen, Elemente der Geometrie) vertiefend bearbeitet.

Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Mathematik;

Studien- und Prüfungsordnung L1

Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Grundschulen (L1)

In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen

Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten

Zwischenprüfung L1/L2

Zwischenprüfung

Für Studierende, die vor WS 2023/24 ihr Studium unverändert weiter studieren, ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen.

Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.

Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung). 

Siehe FAQ Zwischenprüfung des ZfL

Erste Staatsprüfung & Referendariat

Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst

  • Das Hochschulstudium ist die erste Phase auf dem Weg, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Es schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Mehr
  • Nach der Ersten Staatsprüfung erfolgt die schulpraktische Ausbildung in der zweiten Phase, dem Vorbereitungsdienst (Referendariat)Mehr

Bewerbung

Eine Neu-Aufnahme des Studiums nach den Regeln des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes von vor 2023/24 ist aktuell nicht mehr möglich. Wenn Sie bereits vor WS 2023/24 Ihr Studium begonnen haben und dieses unverändert fortführen möchten, informieren Sie sich bitte zu den Übergangsregelungen auf den Seiten des ZfL: HLbG-Novelle

Zulassungsvoraussetzungen (L1)

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr...
  2. Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von
    • Eignungsprüfungen
    • Sprachvoraussetzungen
  3. Alle L1-Studierenden, die vor WS 2023/24 ihr Studium aufgenommen haben, müssen ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Mehr...

Kontakt

Fachberatung Lehramt

Studienfachberatung in den Fächern der Lehramtsstudiengänge

Studienfachberatung in den Lehramtsfächern

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)

Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)

Sprechzeiten und Ansprechpartner/innen finden Sie auf den Webseiten des ZfL.

Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Gießen

Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Gießen

Zentraler Studienservice
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