Lehramt an Gymnasien (L3) bis Sommersemester 2023
Erste Staatsprüfung ("Staatsexamen")
Überblick
- Hinweis
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Informationen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium begonnen haben
Für Sie gelten Übergangsregelungen, nach denen Sie Ihr Lehramtsstudium nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung (bis SoSe 23) weiterführen. Näheres auf den Netzseiten des ZfL: HLbG-Novelle
- Überblick
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Überblick
Das Studium „Lehramt an Gymnasien“ (L3) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
„Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.
Studienaufbau
- Regelstudienzeit: Neun Semester
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Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
- Studienaufbau
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Studienaufbau
Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig parallel zueinander studiert:
- die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- zwei Unterrichtsfächer
- die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.
Außerdem schreibt das Hessische Lehrerbildungsgesetz vor, dass alle Lehramtsstudierenden ein Orientierungs- und ein Betriebspraktikum absolvieren müssen.
Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.
Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.
- Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- Psychologie
- Soziologie
- Politologie
Informationen zu den Inhalten den Grundwissenschaften finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).
- Unterrichtsfächer
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Unterrichtsfächer
Die beiden Unterrichtsfächer setzen sich aus der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik der gewählten Fächer zusammen. Für das Studium Lehramt an Gymnasien müssen Sie aus der folgenden Fächerliste zwei Fächer wählen, die frei miteinander kombiniert werden können:
Biologie 1, 4 Geschichte 2, 5 Musik 3, 6 Chemie 4 Griechisch (Altgriechisch) 2, 5 Philosophie 2 Deutsch 4 Informatik Physik 4 Englisch 2 Katholische Religion 2, 5, 7 Politik und Wirtschaft Erdkunde Kunst 3, 6 Russisch Evangelische Religion 2, 5, 7 Latein 2 Spanisch 2 Französisch 2 Mathematik 4 Sport 3, 8 Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen). Legende:
1 Aktuell zulassungsbeschränkt. Mehr
2 siehe Sprachvoraussetzungen
3 siehe Eignungsprüfung vor Studienbeginn
4 Es werden voraussichtlich Vorkurse angeboten.
5 Für angehende Studierende ohne Latinum wird ein kostenpflichtiger Latein-Vorkurs vor Studienbeginn angeboten (als Alternative zu einem Lateinkurs während des Semesters). Insbesondere für angehende Studierende der Fächer Evangelische und Katholische Religion und Griechisch, die bisher noch kein Latinum erworben haben, wird dieser Vorkurs dringend empfohlen, da das parallele Erlernen der Sprachen Latein und Griechisch in den ersten zwei Semestern sehr belastend ist.
6 Die Kombination von Kunst und Musik ist nicht möglich. Weitere Besonderheiten bezüglich der Wahl des zweiten Faches werden weiter unten beschrieben.
7 Ev./Kath. Religion werden in Schulen konfessionsgebunden unterrichtet. Beachten Sie, wenn Sie eins dieser Fächer studieren, dass Sie außerdem die Lehrbefähigung der entsprechenden Amtskirche benötigen, sobald Sie unterrichten.
8 Video des Fachbereichs über das Sportstudium an der JLUFür das Studium der Fächer Musik und Kunst muss ein höherer Arbeitsaufwand im Studium erbracht werden als für das Studium der anderen Gymnasialfächer. Der Arbeitsaufwand wird in Leistungspunkten (LP) gemessen; Musik und Kunst umfassen jeweils 120 LP, während alle anderen Gymnasialfächer 90 LP umfassen. Deshalb wird das zweite Fach, das mit Musik oder Kunst kombiniert wird, i.d.R. nur für die Sekundarstufe I studiert (60 LP). Bei der Wahl des zweiten Faches orientieren Sie sich deshalb bitte an dem Fächerangebot für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Beachten Sie aber bitte hierbei, dass Sie dieses zweite Fach dann nicht in der Oberstufe unterrichten können und, dass das Fach Arbeitslehre nicht an Gymnasien unterrichtet wird. Auf Wunsch kann das zweite Fach auch als reguläres Gymnasialfach (90 LP), d.h. auch für die Sekundarstufe II, studiert werden. Es muss dann allerdings davon ausgegangen werden, dass das Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
Die Justus-Liebig-Universität bietet Lehrveranstaltungen in den Lehrämtern innerhalb des gleichen Studiensemesters überschneidungsfrei an. Damit soll sichergestellt werden, dass Studierende der Lehrämter den Studienabschluss tatsächlich in der Regelstudienzeit erreichen können.Um das zu ermöglichen, müssen Lehrveranstaltungen von Fächern die bisher selten miteinander kombiniert wurden, zum gleichen Zeitpunkt angeboten werden. Die Studierbarkeit dieser wenigen Kombinationen wird daher von der JLU nicht mehr unterstützt mit der Folge, dass ein Studienabschluss in der Regelstudienzeit in diesen Kombinationen kaum zu erreichen sein wird. Es handelt sich um folgende Kombinationen:
Politik und Wirtschaft/Chemie
Politik und Wirtschaft/Russisch
Chemie/Russisch
Ev./kath. Religion/ Erdkunde
Ev./kath. Religion/Physik
Ev./kath. Religion/Französisch
Ev./kath. Religion/Philosophie
Erdkunde/PhysikErdkunde/Französisch
Erdkunde/Philosophie
Physik/Französisch
Physik/Philosophie
Französisch/Philosophie
Deutsch/Chemie
Geschichte/PhysikLatein/Spanisch
Latein/Informatik
Spanisch/Informatik
Biologie/Informatik
Griechisch/Englisch
Musik/Arbeitslehre
Kunst/Arbeitslehre
Werden im Lehramt an Gymnasien drei oder mehr Fächer kombiniert, muss damit gerechnet werden, dass der Studienabschluss in der Regelstudienzeit nicht nur wegen der erheblich erhöhten Studienbelastung ausgeschlossen erscheint, sondern auch, weil die oben zugesicherte Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen für solche erweiterten Fächerkombinationen nicht mehr gegeben ist.Die Universität verzichtet darauf, die o.g. Fächerkombinationen zu schließen, kann aber ein Studium in der Regelstudienzeit nicht gewährleisten. Wer das Studium in diesen Kombinationen auf eigenes Risiko wählt, wird daran nicht gehindert.
- Studien- und Prüfungsordnung L3
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Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Gymnasien (L3)
In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen
Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
- Zwischenprüfung L3
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Zwischenprüfung
Für Studierende, die vor WS 2023/24 ihr Studium unverändert weiter studieren, ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen.
Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung).
- Erste Staatsprüfung & Referendariat
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Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst
Bewerbung
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Eine Neu-Aufnahme des Studiums nach den Regeln des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes von vor 2023/24 ist aktuell nicht mehr möglich. Wenn Sie bereits vor WS 2023/24 Ihr Studium begonnen haben und dieses unverändert fortführen möchten, informieren Sie sich bitte zu den Übergangsregelungen auf den Seiten des ZfL: HLbG-Novelle
- Zulassungsvoraussetzungen (L3)
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Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr
- Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von
• Eignungsprüfungen
• Sprachvoraussetzungen - Alle L3-Studierenden, die vor WS 2023/24 ihr Studium aufgenommen haben, müssen ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Mehr
Weiterführende Infos
- Infopool (bis Sommersemester 2023)
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Lehramt-Links
- Anerkennung Studienleistungen (L1, L2, L3, L5)
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Orientierungs- und Betriebspraktikum | Schulpraktische Studien | Praxissemester
- Grundwissenschaften
- Erste Staatsprüfung
- Vorbereitungsdienst (Referendariat)
- Erweiterungsprüfungen
- Zusatzprüfungen
Präsentation der Infoveranstaltung des ZfL vom 12.07.2023 für Studierende, die ihr Lehramtsstsudium an der JLU vor WS 2023/24 begonnen haben
Beratung & Information
Kontakt
- Fachberatung Lehramt
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Studienfachberatung in den Fächern der Lehramtsstudiengänge
- Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
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Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Sprechzeiten und Ansprechpartner/innen finden Sie auf den Webseiten des ZfL.
- Zentraler Studienservice
- Wiebke Blumenthal, M.A.
- Beate Caputa-Wießner
- Zentraler Studienservice
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Wegbeschreibung und Empfang Studienservice
- Studierendensekretariat
(bei formalen Studienangelegenheiten) - Zentrale Studienberatung
(Beratung für Studierende & Studieninteressierte) - Studierenden-Hotline Call Justus
(Erstauskünfte zu allen Fragen rund um das Studium, Tel.: 0641-9916400) - Akademisches Auslandsamt
(Beratung und Betreuung für internationale Studierende, Studienbewerber und Studienbewerberinnen)
- Studierendensekretariat