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Lehramt an Gymnasien (L3) bis Sommersemester 2023

Erste Staatsprüfung ("Staatsexamen")

Überblick

Foto: Ben Kahl/JLU


Hinweis

Informationen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium begonnen haben
Für Sie gelten Übergangsregelungen, nach denen Sie Ihr Lehramtsstudium nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung (bis SoSe 23) weiterführen. Näheres auf den Netzseiten des ZfL: HLbG-Novelle

 

Überblick

Überblick

Das Studium „Lehramt an Gymnasien“ (L3) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
„Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sach­kundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrer­beruf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrer­bil­dungs­gesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.

 

Das sollten Sie mitbringen

Als zukünftige Lehrerin / zukünftiger Lehrer sollten Sie Interesse am Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie an den gewählten Studien­inhalten bzw. Ihren Unterrichtsfächern mitbringen. Kontaktbereitschaft, Stabilität und Selbstreflexivität sind weitere günstige Eigenschaften für den Beruf. Die Fächerbreite in den Lehramtsstudiengängen fordert Ihnen Flexibilität und Interesse je nach Fächerwahl sowohl an natur­wissen­schaftlichen, sprach- und geisteswissenschaftlichen sowie sozial- und erziehungswissenschaftlichen Frage­stel­lungen, Methoden und Denkweisen ab.

 

Das müssen Sie mitbringen

Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig aner­kannte Vorbildung, die Fachhochschulreife reicht nicht aus.
Für einzelne Fächer sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von Eignungsprüfungen (Musik, Kunst, Sport) oder Sprachvoraussetzungen für Latein, Englisch, Philosophie, Evangelische Religion, Katholische Religion, Französisch, Geschichte, Griechisch und Spanisch.
Alle L3-Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachzuweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.

Studierendenzahlen

Im Studiengang sind 2328 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2020/21).

Button Vorkurse

OSA Lehramt

Studienaufbau

Regelstudienzeit: Neun Semester

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

Studienaufbau

Studienaufbau

Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig parallel zueinander studiert:

  • die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • zwei Unterrichtsfächer
  • die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen. 

Außerdem schreibt das Hessische Lehrerbildungsgesetz vor, dass alle Lehramtsstudierenden ein Orientierungs- und ein Betriebspraktikum absolvieren müssen.

 

Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.

Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.

  • Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Politologie

Informationen zu den Inhalten den Grundwissenschaften finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer

Die beiden Unterrichtsfächer setzen sich aus der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik der gewählten Fächer zusammen. Für das Studium Lehramt an Gymnasien müssen Sie aus der folgenden Fächerliste zwei Fächer wählen, die frei miteinander kombiniert werden können:

Biologie 1, 4 Geschichte 2, 5 Musik 3, 6
Chemie 4 Griechisch (Altgriechisch) 2, 5 Philosophie 2
Deutsch 4 Informatik  Physik 4
Englisch 2 Katholische Religion 2, 5, 7 Politik und Wirtschaft  
Erdkunde  Kunst 3, 6 Russisch  
Evangelische Religion 2, 5, 7 Latein 2 Spanisch 2
Französisch 2 Mathematik 4 Sport 3, 8

 

Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen)

Legende:

1 Aktuell zulassungsbeschränkt. Mehr
2 siehe Sprachvoraussetzungen 
3 siehe Eignungsprüfung vor Studienbeginn
4 Es werden voraussichtlich Vorkurse angeboten.
5 Für angehende Studierende ohne Latinum wird ein kostenpflichtiger Latein-Vorkurs vor Studienbeginn angeboten (als Alternative zu einem Lateinkurs während des Semesters). Insbesondere für angehende Studierende der Fächer Evangelische und Katholische Religion und Griechisch, die bisher noch kein Latinum erworben haben, wird dieser Vorkurs dringend empfohlen, da das parallele Erlernen der Sprachen Latein und Griechisch in den ersten zwei Semestern sehr belastend ist.
Die Kombination von Kunst und Musik ist nicht möglich. Weitere Besonderheiten bezüglich der Wahl des zweiten Faches werden weiter unten beschrieben.
7 Ev./Kath. Religion werden in Schulen konfessionsgebunden unterrichtet. Beachten Sie, wenn Sie eins dieser Fächer studieren, dass Sie außerdem die Lehrbefähigung der entsprechenden Amtskirche benötigen, sobald Sie unterrichten.
8 Video des Fachbereichs über das Sportstudium an der JLU

 

 

Für das Studium der Fächer Musik und Kunst muss ein höherer Arbeitsaufwand im Studium erbracht werden als für das Studium der anderen Gymnasialfächer. Der Arbeitsaufwand wird in Leistungspunkten (LP) gemessen; Musik und Kunst umfassen jeweils 120 LP, während alle anderen Gymnasialfächer 90 LP umfassen. Deshalb wird das zweite Fach, das mit Musik oder Kunst kombiniert wird, i.d.R. nur für die Sekundarstufe I studiert (60 LP). Bei der Wahl des zweiten Faches orientieren Sie sich deshalb bitte an dem Fächerangebot für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Beachten Sie aber bitte hierbei, dass Sie dieses zweite Fach dann nicht in der Oberstufe unterrichten können und, dass das Fach Arbeitslehre nicht an Gymnasien unterrichtet wird. Auf Wunsch kann das zweite Fach auch als reguläres Gymnasialfach (90 LP), d.h. auch für die Sekundarstufe II, studiert werden. Es muss dann allerdings davon ausgegangen werden, dass das Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.



Die Justus-Liebig-Universität bietet Lehrveranstaltungen in den Lehrämtern innerhalb des gleichen Studiensemesters überschneidungsfrei an. Damit soll sichergestellt werden, dass Studierende der Lehrämter den Studienabschluss tatsächlich in der Regelstudienzeit erreichen können.

Um das zu ermöglichen, müssen Lehrveranstaltungen von Fächern die bisher selten miteinander kombiniert wurden, zum gleichen Zeitpunkt angeboten werden. Die Studierbarkeit dieser wenigen Kombinationen wird daher von der JLU nicht mehr unterstützt mit der Folge, dass ein Studienabschluss in der Regelstudienzeit in diesen Kombinationen kaum zu erreichen sein wird. Es handelt sich um folgende Kombinationen:

Politik und Wirtschaft/Chemie
Politik und Wirtschaft/Russisch
Chemie/Russisch
Ev./kath. Religion/ Erdkunde
Ev./kath. Religion/Physik
Ev./kath. Religion/Französisch
Ev./kath. Religion/Philosophie
Erdkunde/Physik

Erdkunde/Französisch
Erdkunde/Philosophie
Physik/Französisch
Physik/Philosophie
Französisch/Philosophie
Deutsch/Chemie
Geschichte/Physik

Latein/Spanisch
Latein/Informatik
Spanisch/Informatik
Biologie/Informatik
Griechisch/Englisch
Musik/Arbeitslehre
Kunst/Arbeitslehre


Werden im Lehramt an Gymnasien drei oder mehr Fächer kombiniert, muss damit gerechnet werden, dass der Studienabschluss in der Regelstudienzeit nicht nur wegen der erheblich erhöhten Studienbelastung ausgeschlossen erscheint, sondern auch, weil die oben zugesicherte Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen für solche erweiterten Fächerkombinationen nicht mehr gegeben ist.

Die Universität verzichtet darauf, die o.g. Fächerkombinationen zu schließen, kann aber ein Studium in der Regelstudienzeit nicht gewährleisten. Wer das Studium in diesen Kombinationen auf eigenes Risiko wählt, wird daran nicht gehindert.

Studien- und Prüfungsordnung L3

Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Gymnasien (L3)

In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen

Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
FAQ zu Prüfungen, Zwischenprüfung, Anerkennungen, Praxissemester L5, Schulpraktische Studien L1/L2/L3/BBB

Zwischenprüfung L3

Zwischenprüfung

Bis zum Ende des vierten Semesters ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen. Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung). In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Zwischenprüfung bis Ende des sechsten Semesters abgelegt werden.

Die Zwischenprüfung dient zusammen mit den ersten Schulpraktischen Studien dazu, die grundsätzliche Eignung für das angestrebte Lehramt festzustellen. Dies bedeutet auch, dass definitives Nicht-Bestehen der Zwischenprüfung und der ersten Schulpraktischen Studien bis zu einem maximal spätesten Zeitpunkt dazu führen, dass das Studium im gewählten Lehramt nicht mehr weiter geführt werden kann (Siehe FAQ Zwischenprüfung des ZfL).

Erste Staatsprüfung & Referendariat

Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst

  • Das Hochschulstudium ist die erste Phase auf dem Weg, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Es schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Mehr
  • Nach der Ersten Staatsprüfung erfolgt die schulpraktische Ausbildung in der zweiten Phase, dem Vorbereitungsdienst (Referendariat)Mehr

Bewerbung

Beginn WS

Studienbeginn

nur zum Wintersemester

Zulassungsvoraussetzungen (L3)

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr
  2. Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von
    • Eignungsprüfungen
    • Sprachvoraussetzungen
  3. Alle L3-Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachzuweisen. Es dient der Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Mehr
Vorkurse für diesen Studiengang bzw. seine Teilfächer

Es gibt Vorkurse zur Vorbereitung, folgen Sie dem Link!


Falls Sie planen, ein Studium in diesem Studiengang aufzunehmen, steht Ihnen eine Auswahl an Vorkursen zur Verfügung, durch die Sie Grundlagen schon vorab auffrischen können.

Beginn nur im WiSe / in einzelnen Fächern zulassungsbeschränkt

Bewerbung / Einschreibung

  • Im Studiengang sind einzelne Fächer zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Mehr
    Aktuell ist das Unterrichtsfach Biologie zulassungsbeschränkt (Stand: Wintersemester 2022/23)
  • Bewerbungsschluss für ein Wintersemester: 15.07.
    relevant für Fächerkombination mit einem zulassungsbeschränkten Unterrichtsfach.
  • Die Einschreibephase für das Wintersemester beginnt Anfang Juni.
    relevant für Kombinationen ohne zulassungsbeschränktes Unterrichtsfach
    Das Ende der Einschreibefrist wird in jedem Jahr neu festgelegt, bitte erkundigen Sie sich während der Einschreibephase im Bewerbungsportal.

Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr...

Kontakt

Fachberatung Lehramt

Studienfachberatung in den Fächern der Lehramtsstudiengänge

Studienfachberatung in den Lehramtsfächern

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)

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Sprechzeiten und Ansprechpartner/innen finden Sie auf den Webseiten des ZfL.

Zentraler Studienservice
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