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Bewerbung

Beginn SS/WS

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester

Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss).

Für die Zulassung zum Masterstudiengang werden folgende Bachelor-Studiengänge anerkannt:

  • Musikwissenschaft
  • Musikpädagogik
  • Geschichts- und Kulturwissenschaften mit dem Hauptfach Musikwissenschaft oder Musikpädagogik.

Darüber hinaus werden folgende akademische Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt:

  • Lehramt an Gymnasien mit Hauptfach Musik
  • Kulturwissenschaften mit Hauptfach Musik
  • Medienwissenschaften mit Hauptfach Musik

Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher bestandener Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen.

 

Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich:  Infos und Anmeldetermin



Sprachvoraussetzungen

Für den Studiengang Musikwissenschaft müssen Sie Sprachvoraussetzungen erfüllen. Es werden Nachweise in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, wobei eine dem Niveau B1 (GER) und die zweite dem Niveau A2 (GER) entsprechen muss.

Rückfragen können Sie an ZSB schicken.

Beginn im SoSe / WiSe ohne Zulassungsbeschränkung

Bewerbung / Einschreibung

Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.

Fristen für das Wintersemester 2026/27

Fristbeginn

01.06.2026

Fristende

  • für Personen mit Bachelorabschluss in Deutschland: 01.09.2026
  • für Personen mit Bachelorabschluss im Ausland: 15.08.2026

Fristen für das Sommersemester 2027

Die Fristen für das Sommersemester 2027 sind aktuell noch in Vorbereitung und werden voraussichtlich im Herbst 2026 hier veröffentlicht.
 

Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr

 

WiSe, kein NC