Bewerbung
- Beginn SS/WS
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Studienbeginn
zum Wintersemester und Sommersemester
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss).
Für die Zulassung zum Masterstudiengang werden folgende Bachelor-Studiengänge anerkannt:
- Musikwissenschaft
- Musikpädagogik
- Geschichts- und Kulturwissenschaften mit dem Hauptfach Musikwissenschaft oder Musikpädagogik.
Darüber hinaus werden folgende akademische Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt:
- Lehramt an Gymnasien mit Hauptfach Musik
- Kulturwissenschaften mit Hauptfach Musik
- Medienwissenschaften mit Hauptfach Musik
Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher bestandener Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen.
Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich: Infos und Anmeldetermin
Sprachvoraussetzungen
Für den Studiengang Musikwissenschaft müssen Sie Sprachvoraussetzungen erfüllen. Es werden Nachweise in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, wobei eine dem Niveau B1 (GER) und die zweite dem Niveau A2 (GER) entsprechen muss.
Rückfragen können Sie an ZSB schicken.
- Beginn im SoSe / WiSe ohne Zulassungsbeschränkung
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Bewerbung / Einschreibung
Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.
Fristen für das Wintersemester 2026/27
Fristbeginn
01.06.2026
Fristende
- für Personen mit Bachelorabschluss in Deutschland: 01.09.2026
- für Personen mit Bachelorabschluss im Ausland: 15.08.2026
Fristen für das Sommersemester 2027
Die Fristen für das Sommersemester 2027 sind aktuell noch in Vorbereitung und werden voraussichtlich im Herbst 2026 hier veröffentlicht.
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr
