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Ablauf der Studienbeteiligung von Schülerinnen und Schüler

Schüler bzw. Schülerinnen, die sich am Studium beteiligen wollen, verwenden den Nachweiszettel, um darauf die erfolgte Klärung an den Mindest-Stationen abgezeichnet zu lassen.

Positionen/Stationen sind:

  • Wenn gewünscht: Erstberatung in der Zentralen Studienberatung mit Verweis an Fachbeauftragten.
  • Erforderlich ist eine Beratung beim Fachbeauftragten oder Lehrenden des Faches:
  • Dieser entscheidet, ob der Schüler bzw. die Schülerin sich auf der Grundlage seiner Eignung am Studium dieses Fach beteiligen kann.
  • Falls das bejaht wird, erfolgt die Klärung
  • der speziellen Motivation,
  • der zeitlichen Möglichkeiten des Schülers bzw. der Schülerin,
  • der zur Motivation passend vereinbarten Lehrveranstaltung(en) bzw. des Moduls und – wenn gewünscht und möglich - der Prüfungsform,
  • der Anforderungen und des Zeitbedarfs für Vor-/Nachbereitung der Lehrveranstaltung,
  • des Anfangsdatums und des Raums der Lehrveranstaltung.
  • In Fächern mit Studienvoraussetzungen wird die Einhaltung von Äquivalenzen dazu geprüft und bescheinigt.
  • In Fächern mit Zulassungsbeschränkungen wird die Beschränkung auf Lehrveranstaltungsformen beachtet.
  • Ein Fachbetreuer für den Schüler bzw. die Schülerin wird festgelegt.


Erforderlich ist ein Gespräch mit dem Betreuer, wenn dieser unterschiedlich von Fachbeauftragtem oder Lehrenden ist. Nicht zwingend, aber möglich ist ein Vorgespräch des Schülers bzw. der Schülerin mit dem Lehrenden der gewählten Lehrveranstaltung (wenn dieser nicht Betreuer ist).

Der Schüler bzw. die Schülerin übermittelt den ausgefüllten Nachweiszettel an das Studierendensekretariat (Justus-Liebig-Universität Gießen, Goethestraße 58/Erdgeschoss; 35390 Gießen) und erhält von dort - wenn das Papier zu den erforderlichen Nachweisen und Abläufen vollständig bearbeitet ist - schriftlich eine Bescheinigung, dass die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bzw. Lehrveranstaltungen oder an einem Modul bzw. an Modulen gestattet wird. Über die Teilnahme an der Lehrveranstaltung und ggf. die Teilnahme an einer Prüfung und deren Ergebnis wird dem Schüler bzw. der Schülerin vom Lehrenden/Prüfer eine Bescheinigung ausgestellt.

Mit der Bescheinigung durch das Studierendensekretariat hat der Schüler bzw. die Schülerin einen Status, der zum gewünschten Zweck ausreicht. Kosten entstehen nicht.

Die Fortsetzung der Studienbeteiligung nach einem Semester ist abhängig vom Ergebnis eines Abschlussgesprächs des Schülers mit dem Lehrenden, über dessen Ergebnis dieser den Fachbeauftragten unterrichtet.