Die Regelungen im Detail
Die Schule entscheidet, wen sie für „besonders begabt“ für ein bestimmtes Studienfach hält. Die Leitung der Schule attestiert dem Schüler bzw. der Schülerin die besondere Begabung für ein bestimmtes Fach, bezeichnet die Grundlage für diese Einschätzung und nennt einen Ansprechpartner für die Universität im Kollegium der Schule.
Drei Zugangswege für Schüler bzw. Schülerinnen und zur Information für Lehrer bzw. Lehrerinnen:
- über eine Erstberatung in der Zentralen Studienberatung, die an Fachbeauftragte der Fächer verweist,
- über den Fachbeauftragten eines Faches,
- über einen Lehrenden, der für grundsätzliche Klärungen den Fachbeauftragten einschaltet.
Einschränkende Bedingungen:
- Fachbereiche der JLU können für Universitätsfächer generell die Beteiligung von Schülern bzw. Schülerinnen am Studium ablehnen.
- Ist in der Schulbescheinigung ein Fach genannt, für das an der Universität Eignungsprüfungen oder andere Studienvoraussetzungen verpflichtend sind, muss im Fach bzw. Fachbereich der JLU geklärt werden, ob der Leistungsstand des Schülers bzw. der Schülerin dem geforderten Eingangsniveau äquivalent ist. Ansonsten ist dieses Studienfach für diesen Schüler bzw. diese Schülerin nicht zugänglich.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Teilnahme von Schülern bzw. Schülerinnen auf die Lehrveranstaltungsform Vorlesung begrenzt.
- Sind Fächer objektiv überfüllt, obwohl keine Zulassungsbeschränkung verhängt ist, kann der Fachbeauftragte die Beteiligung von Schülern bzw. Schülerinnen am Studium ablehnen.
- Der Fachbereich kann die Zahl der in einem Fach am Studium teilnehmenden Schüler bzw. Schülerinnen begrenzen.