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Unbedingt beachten!

Es geht nicht um ein „Schnupperstudium“, sondern um eine ernsthafte Beteiligung eines besonders begabten Schülers bzw. einer besonders begabten Schülerin an der Lehrveranstaltung.

Bestandene Prüfungen in einer Lehrveranstaltung entheben nicht von der Notwendigkeit, die formalen Studienvoraussetzungen zu Beginn eines tatsächlichen Studiums nachzuweisen. Eine Hochschulzugangsberechtigung wird mit einer Prüfung nicht ausgesprochen.

Das Bestehen einer Fortgeschrittenen-Lehrveranstaltung bzw. eines Fortgeschrittenen-Moduls schließt das Bestehen vorausgesetzter Module oder Lehrveranstaltungen nicht ein.