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Prüfungs- und Promotionsamt FB09

Prüfungen und Promotionen des Fachbereichs 09 werden durch die jeweiligen Ordnungen geregelt. Für deren Einhaltung und darüber hinausgehende Regelungen sorgt der zuständige Ausschuss. Für die administrative Seite ist das Prüfungs- und Promotionsamt zuständig.
Attest

Ab dem Sommersemester 2023 ist das Fernbleiben an einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein Nachweis des Grundes ist spätestens drei Werktage nach Prüfungstermin über das Online Formular einzureichen ! Andernfalls wird Ihr Fernbleiben als Fehlversuch (nicht bestanden) gewertet. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest mit genauer Angabe des Erkrankungszeitraums einzureichen. Über die Anerkennung des eingereichten Nachweises entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Sie können für den Nachweis einer Erkrankung die hier zur Verfügung gestellte ärztliche Bescheinigung ausdrucken und dem Arzt / der Ärztin vorlegen oder Sie verwenden eine von dem Arzt / von der Ärzten zur Verfügung gestellten Bescheinigung.

Nutzen Sie bitte das Online Formular zum Hochladen des Nachweises / ärztlichen Attests.

Für Ihre Dokumentation bewahren Sie das ärztliche Attest bitte ausgedruckt oder in digitaler Form auf.

Die verpasste Prüfung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden, die Anmeldung hierfür erfolgt automatisch in FlexNow. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab.

Corona Pandemie: Aktuelle Hinweise

Die Corona-Satzung läuft zum Ende des Wintersemesters 2022/23 aus. Bitte beachten Sie, dass es für Prüfungen ab dem Sommersemester 2023 keine Freiversuchsregelung mehr geben wird und wieder Attestpflicht herrscht.

Im Krankheitsfall wird ein ärztliches Attest benötigt. Andernfalls wird Nicht-Antritt mit "Nicht bestanden" in FlexNow eingetragen. 

Zeugnisbeantragung

>> Bachelor of Science
>> Master of Science (deutschsprachige Masterstudiengänge)