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Ältestenrat

Der Ältestenrat wirkt darauf hin, dass die Studierendenschaft ihre Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und anderen Vorschriften erfüllt. Der Ältestenrat entscheidet auf Antrag a) über die Auslegung von Satzungen und Ordnungen, b) über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen, Maßnahmen und Wahlen der Organe der Studierendenschaft und ihrer Teilkörperschaften, c) über die Zulässigkeit von Urabstimmungen, d) über die Rechtmäßigkeit von Wahlen, e) über die Rechtmäßigkeit von Urabstimmungen. Entsprechende Anträge auf Überprüfung oder Anfechtung können von jedem Mitglied der Studierenden- schaft innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntmachung des Beschlusses oder des Ergebnisses beim Ältes- tenrat gestellt werden. Abweichend von der Frist kann die Wahlordnung eine kürzere Frist für den Widerspruch gegen eine Nichtzulassung einer Liste zu den Wahlen zur Selbstverwaltung der Studierenden vorsehen. Der Ältestenrat kann über aeltestenrat.stupa@uni-giessen.de kontaktiert werden.

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