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7.36.05 Nr.1 Master Choreographie und Performance

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Choreographie und Performance" (7.36.05 Nr.1)

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit

Die Ordnung tritt am 13.10.2021 in Kraft und findet auf alle Studierenden Anwendung, die im Wintersemester 2021/22 oder später das Studium im Masterstudiengang Choreographie und Performance aufnehmen.

Auf Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Choreographie und Performance vor dem Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben, findet die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Choreographie und Performance vom 02.04.2008, in der Fassung des 5. Änderungsbeschlusses, weiterhin Anwendung, jedoch nicht länger als bis zum Ende des Sommersemesters 2023. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt nur noch diese Prüfungsordnung; die alte Prüfungsordnung tritt gleichzeitig außer Kraft.

Studierende nach alter Prüfungsordnung haben jederzeit das Recht, ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortzusetzen und abzuschließen. Hierzu bedarf es einer verbindlichen Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 5. Änderungsfassung tritt zum 22.02.2016 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2016.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 4. Änderungsfassung trat zum 14.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 3. Änderungsfassung trat zum 24.02.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                         Synopse

Die 2. Änderungsfassung trat zum 31.03.2011 in Kraft.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat zum 16.09.2010 in Kraft.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Choreographie und Performance" trat zum 22.10.2008 in Kraft.