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7.36.05 I Gemeinsame Anlage 1 des Fachbereichs 05 - Studienverlaufspläne

aktuelle Fassung - 3. Änderungsfassung

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung tritt zum Wintersemester 2013/2014 in Kraft.

2. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                                             Synopse

Die 2. Änderungsfassung tritt am 18.01.2013 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2013. Studierende der Masterfächer „English Literary Studies“ und „English Cultural Studies“ können bis zum 01.04.2013 gegenüber dem Prüfungsausschuss erklären, ob sie diese Fächer weiter studieren oder in das Fach „Anglophone Literary, Cultural and Media Studies“ wechseln. Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2013/14 beginnen, wird nur noch das Fach ALCMS angeboten.

1. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                                            Synopse

Die 1.Änderungsfassung tritt mit Veröffentlichung (26.10.2012) in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs im Wintersemester 2012/13 beginnen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits eingeschrieben waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen treffen.

Originalfassung

zuletzt überarbeitet: 30.08.2017, Vera Schnabel