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Beschaffung von Forschungsgroßgeräten

Für Geräte, deren Anschaffungswert 200.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) übersteigt und die weit überwiegend der Forschung dienen, gibt es die Möglichkeit, einen Anteil von 50% der Investitionskosten aus dem Förderprogramm "Forschungsgroßgeräte" nach Art. 91b GG bei der DFG zu beantragen. Die verbleibenden 50% müssen aus Eigenmitteln der Hochschule kofinanziert werden.

Der Prozess für Anschaffung eines solchen Forschungsgroßgerätes (FGG) setzt somit weit im vor dem eigentlichen Beschaffungsverfahren an. Neben den Vizepräsidenten für Forschung bzw. wissenschaftliche Infrastruktur sind auch die Bauabteilung, das Finanzdezernat und das Hochschulrechenzentrum in die Planungen einzubeziehen, damit die baulichen, bautechnischen und infrastrukturellen Anforderungen sowie auch die Finanzierung bis zur Beschaffung des FGG geklärt und umgesetzt werden können.

 

Zur Begleitung des Prozesses hat die JLU einen Fragebogen entwickelt, mit dem die o. g. Aspekte bereits frühzeitig in den Blick genommen und die Antragstellung für die Förderung vorbereitet werden kann. Dieser Fragebogen wird hier zum Download zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Beschaffung eines Großgerätes und damit die Beantragung einer entsprechenden Förderung bei der DFG beabsichtigen, füllen Sie bitte zunächst diesen Fragebogen aus und legen ihn der Abteilung D 6 - Beschaffung und Materialwirtschaft vor. Von dort wird die Verteilung des Fragebogens an die jeweiligen Schnittstellen durchgeführt und die Klärung noch offener Fragen koordiniert.

 

Nach diesen Schritten erfolgt die eigentliche Beantragung der Förderung. Die vom Antragsteller erstellten Informationen werden übder das DFG-Portal "Elan" der DFG übermittelt. Am Ende dieses Vorgangs wird ein Quittungsdokument erzeugt, welches sodann in Papierform vom Antragsteller und der Hochschulleitung unterzeichnet der DFG übersandt wird.

 

Nach Vorliegen der positiven Begutachtung durch die DFG kann das eigentliche Beschaffungsverfahren eingeleitet werden. Bitte beachten Sie, dass in jedem Falle ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, welches erst nach der Vorlage des Bewilligungsbescheides der DFG eingeleitet werden kann. Hierfür steht Ihnen die Abteilung D 6 - Beschaffung und Materialwirtschaft zur Verfügung.

 

Ausführliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie ein Merkblatt zur Antragstellung und die dafür erforderlichen Formulare können auf der Website der DFG abgerufen werden.

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