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Schwerpunktbereichsstudium – Zulassungsbeschränkung

zum Sommersemester 2015

Liebe Studierende,

 

im Auftrag des Prüfungsausschusses teile ich Ihnen mit, dass zum Sommersemester 2015 eine Zulassungsbeschränkung für das Schwerpunktbereichsstudium eingeführt wird. Eine Beschränkung für die Zulassung zur Prüfung wird es nach wie vor nicht geben.

 

Die Beschränkung gilt damit für alle Studierenden, die ihr Studium im Schwerpunktbereich im Sommersemester 2015 oder später aufnehmen. Die Beschränkung gilt sowohl für die erstmalige Zulassung zu einem Schwerpunktbereich als auch für einen Wechsel des Bereichs, der (weiterhin) einmalig möglich ist.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 2 Abs. 2–5 sowie § 5 Abs. 4 der Verfahrensregelungen zur Schwerpunktbereichsordnung. Sie finden die Verfahrensregelungen hier auf unserer Homepage über folgenden Link (unter „Rechtsgrundlagen“).

 

Auch im Rahmen der nächsten Informationsveranstaltung, deren Termin noch rechtzeitig bekannt gegeben wird, können Fragen zur neuen Regelung gerne beantwortet werden.

 

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Volker Stiebig

Schlagwörter
Schwerpunkt